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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Brandschutzbedarfsplanung in der vorgelegten Fassung.
Sachdarstellung:
Im Januar 2014 beschloß die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam, ein Sachverständigenbüro mit der Erarbeitung einer Feuerwehrbedarfsplanung zu beauftragen. Diesem Beschluß war eine Diskussion vorausgegangen, ob der Standort der Löschgruppe in Stretense aufrechterhalten werden muß oder nicht. Während die Feuerwehr und der zuständige Fachbereich wegen der langen Anfahrtszeit aus Anklam für den Erhalt plädierten, stellte der Bürgermeister die Notwendigkeit wegen der erforderlichen Investitionen in Frage. Das durch den Bürgermeister um eine Ausnahmegenehmigung zur Schließung des Gerätehauses in Stretense ersuchte Innenministerium antwortete ausweichend und gab die Empfehlung, per Beschluß über eine Feuerwehrbedarfsplanung das politisch gewünschte Schutzziel selbst festzulegen.
Nach der Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses und der Einholung von Angeboten konnte im November 2014 durch den Bürgermeister dem Büro Forplan Dr. Schmiedel GmbH der Auftrag zur Erarbeitung des Feuerwehrbedarfsplanes erteilt werden.
Das jetzt vorliegende Ergebnis ist mit 228 Seiten sehr umfangreich. Während es zum Zeitpunkt der Auftragserteilung 2014 keine Verpflichtung der Kommunen in M-V zur Erarbeitung einer Feuerwehrbedarfsplanung gab, änderte sich dies mit dem neuen Brandschutzgesetz im Dezember 2015. Im April 2017 trat die neue Feuerwehrorganisations VO in Kraft, im Oktober 2017 die Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in unserem Land.
Die Erarbeitung des Brandschutzbedarfplanes erfolgte in drei Schritten:
1.Durchführung einer Gefahren- und Risikoanalyse
2.Bestimmung von Schutzzielen
3.Festlegung der zur Erreichung des Schutzzieles vorzuhaltenden Ausstattung der Feuerwehr
Die Schutzzielbestimmung ist eine politische Entscheidung der Stadtvertreterversammlung. Wegen der grundlegenden Bedeutung der Brandschutzbedarfsplanung ist diese durch die Gemeindevertretung zu beschließen. Eine Abstimmung mit den umliegenden Ämtern und dem Landkreis ist erfolgt. Es ist sehr wahrscheinlich, daß die Anklamer Feuerwehr wegen ihrer Ausstattung, die z.T. gefördert wurde, als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben eingestuft wird.
Die Brandschutzbedarfsplanung ist in regelmäßigen Abständen, mindestens alle fünf Jahre oder bei Veränderungen der für die Planung maßgeblichen Verhältnisse, zu überarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Sind Bestandteil der Brandschutzbedarfsplanung
Anlagen:
Brandschutzbedarfsplanung der Hansestadt Anklam, Stand 06.07.2018, 228 Seiten
Hinweis: Die Anlage kann im Bürgerinformationssystem und im Ratsinformationssystem der Hansestadt Anklam eingesehen und abgerufen werden.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 2 zur Vorlage 2018-FB3-027_Bandschutzbedarfsplan der Hansestadt Anklam_Stand 06.07.2018_288 Seiten (14976 KB) |
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