Drucksache - 2018/FB3/027  

Betreff: Brandschutzbedarfsplan der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Bierwerth, Dirk
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
13.08.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zurückgestellt   
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
13.08.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen an Verwaltung zurück verwiesen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.08.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 2 zur Vorlage 2018-FB3-027_Bandschutzbedarfsplan der Hansestadt Anklam_Stand 06.07.2018_288 Seiten  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Brandschutzbedarfsplanung in der vorgelegten Fassung.

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Im Januar 2014 beschloß die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam, ein Sachverständigenbüro mit der Erarbeitung einer Feuerwehrbedarfsplanung zu beauftragen. Diesem Beschluß war eine Diskussion vorausgegangen, ob der Standort der Löschgruppe in Stretense aufrechterhalten werden muß oder nicht. Während die Feuerwehr und der zuständige Fachbereich wegen der langen Anfahrtszeit aus Anklam für den Erhalt plädierten, stellte der Bürgermeister die Notwendigkeit wegen der erforderlichen Investitionen in Frage. Das durch den Bürgermeister um eine Ausnahmegenehmigung zur Schließung des Gerätehauses in Stretense ersuchte Innenministerium antwortete ausweichend und gab die Empfehlung, per Beschluß über eine Feuerwehrbedarfsplanung das politisch gewünschte Schutzziel selbst festzulegen.

 

Nach der Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses und der Einholung von Angeboten konnte im November 2014 durch den Bürgermeister dem Büro Forplan Dr. Schmiedel GmbH der Auftrag zur Erarbeitung des Feuerwehrbedarfsplanes erteilt werden.

 

Das jetzt vorliegende Ergebnis ist mit 228 Seiten sehr umfangreich. Während es zum Zeitpunkt der Auftragserteilung 2014 keine Verpflichtung der Kommunen in M-V zur Erarbeitung einer Feuerwehrbedarfsplanung gab, änderte sich dies mit dem neuen Brandschutzgesetz im Dezember 2015. Im April 2017 trat die neue Feuerwehrorganisations VO in Kraft, im Oktober 2017 die Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in unserem Land.

Die Erarbeitung des Brandschutzbedarfplanes erfolgte in drei Schritten:

 

1.Durchführung einer Gefahren- und Risikoanalyse

2.Bestimmung von Schutzzielen

3.Festlegung der zur Erreichung des Schutzzieles vorzuhaltenden Ausstattung der Feuerwehr

 

Die Schutzzielbestimmung ist eine politische Entscheidung der Stadtvertreterversammlung. Wegen der grundlegenden Bedeutung der Brandschutzbedarfsplanung ist diese durch die Gemeindevertretung zu beschließen. Eine Abstimmung mit den umliegenden Ämtern und dem Landkreis ist erfolgt. Es ist sehr wahrscheinlich, daß die Anklamer Feuerwehr wegen ihrer Ausstattung, die z.T. gefördert wurde, als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben eingestuft wird.

Die Brandschutzbedarfsplanung ist in regelmäßigen Abständen, mindestens alle fünf Jahre oder bei Veränderungen der für die Planung maßgeblichen Verhältnisse, zu überarbeiten.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Sind Bestandteil der Brandschutzbedarfsplanung

 

 

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Anlagen:

 

Brandschutzbedarfsplanung der Hansestadt Anklam, Stand 06.07.2018, 228 Seiten

 

Hinweis: Die Anlage kann im Bürgerinformationssystem und im Ratsinformationssystem der Hansestadt Anklam eingesehen und abgerufen werden.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 2 zur Vorlage 2018-FB3-027_Bandschutzbedarfsplan der Hansestadt Anklam_Stand 06.07.2018_288 Seiten (14976 KB)      
Stammbaum:
2018/FB3/027   Brandschutzbedarfsplan der Hansestadt Anklam   Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste   Beschlussvorlage
2018/FB3/027-001   Antrag des Ausschusses für Finanzen zum Brandschutzbedarfsplan der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag