Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Datum: Mi, 21.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Vorstellung des Projektes Schulcampus Baustraße (Architekt Herr Horstmann/ AIN Plan GmbH Neubrandenburg)      
Ö 5  
Konkretisierung § 3 (2) der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam  
Enthält Anlagen
2017/BM/118  
Ö 6  
Straßenbeleuchtungskonzept der Hansestadt Anklam 2017 - 2022  
Enthält Anlagen
2017/FB1/138  
Ö 7  
6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" der Hansestadt Anklam hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen  
Enthält Anlagen
2017/FB1/140  
Ö 8  
6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" der Hansestadt Anklam hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes der 6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" der Hansestadt Anklam 2. Billigung der Begründung 3. Beschluss der Bekanntgabe  
Enthält Anlagen
2017/FB1/141  
Ö 9  
Haushaltssatzung 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam  
Enthält Anlagen
2017/FB2/045  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2017 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf2.933.500 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf2.933.500 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf-159.600 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf3.325.000 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.484.600 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.557.300 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf429.600 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.127.700 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2012 betrug  1.422.924,33 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Michael Galander

 Bürgermeister

 

   
    19.06.2017 - Ausschuss für Finanzen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2017 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf2.933.500 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf2.933.500 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf-159.600 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf3.325.000 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.484.600 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.557.300 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf429.600 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.127.700 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2012 betrug  1.422.924,33 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Michael Galander

 Bürgermeister

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

   
    21.06.2017 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2017 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf2.933.500 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf2.933.500 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf-159.600 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf3.325.000 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.484.600 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.557.300 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf429.600 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.127.700 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2012 betrug  1.422.924,33 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

entfällt

 

 

 

Michael Galander

 Bürgermeister

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

   
    29.06.2017 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf2.933.500 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf2.933.500 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf-159.600 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf3.325.000 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.484.600 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.557.300 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf429.600 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.127.700 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2012 betrug  1.422.924,33 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

 

Ö 10  
Informationen des Fachbereiches      
Ö 11  
Sonstiges      
Ö 12  
Bestätigung der Niederschrift vom 26.04.2017 - öffentlicher Teil      
Ö 13  
Bestätigung der Niederschrift vom 11.05.2017 - öffentlicher Teil  
2017/BSI/019  
N 14     Bestätigung der Niederschrift vom 26.04.2017 - nichtöffentlicher Teil      
N 15     Bestätigung der Niederschrift vom 11.05.2017 - nichtöffentlicher Teil      
N 16     Optionsvertrag bezüglich einer Fläche im Industriegebiet      
N 17     Informationen des Fachbereiches      
N 18     Sonstiges      
N 19     Vorschläge für die Auszeichnung "Unternehmen des Jahres 2017"      
N 20     Schließen der Sitzung