Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 21.06.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:45 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Beratungsraum 29 - Rathaus II | |||||||
Ort: | Burgstraße 15, 17389 Anklam | |||||||
2017/BM/118 Konkretisierung § 3 (2) der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. Michael Galander 2. Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Bürgermeister | Bearbeiter/-in: | Strumpf, Uta | |||||
Frau Thurow informiert über die Wichtigkeit der Konkretisierung der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam. Nach einer kurzen Diskussion stellt Herr Kohn folgenden Antrag:
„Die CDU stellt den Antrag die Satzung nicht rückwirkend in Kraft treten zu lassen, sondern ab dem 01.07.2017.“
Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Enthaltungen: | 0 |
Dieser Antrag wird abgelehnt.
Über die ungeänderte Vorlage wird mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten im Rahmen einer Straßenrandbebauung gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“
| reduzierte Gebühr bei Straßenrandbebauung 1) | |
Fassaden- und Dachsanierung | Gebäudeneubau | |
1. Monat | Reduzierung auf 25 % |
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2. Monat | Reduzierung auf 50 % |
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ab 3. Monat | Keine Reduzierung |
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1. bis 6. Monat |
| Reduzierung auf 25 % |
7. bis 12 Monat |
| Reduzierung auf 50 % |
Ab 13. Monat |
| Keine Reduzierung |
1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr
Die vorgenannte Ergänzung gilt rückwirkend zum 1.1.2017.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 4 |
Herr Strack nimmt ab 17:43 Uhr an der Sitzung teil.