Drucksache - 2017/BM/118  

Betreff: Konkretisierung § 3 (2) der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
19.06.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
21.06.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
29.06.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlagen  

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung, die Satzung der Hansestadt Anklam über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Fassung ihrer 2. Änderung vom 15.3.2012 umgehend zu überarbeiten und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ergänzt den § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam vom 12.5.2004 wie folgt:

 

„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten  im Rahmen einer Straßenrandbebauung  gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“

 

 

reduzierte Gebühr bei Straßenrandbebauung 1)

Fassaden- und Dachsanierung

Gebäudeneubau

1. Monat

Reduzierung auf 25 %

 

2. Monat

Reduzierung auf 50 %

 

ab 3. Monat

Keine Reduzierung

 

1. bis 6. Monat

 

Reduzierung auf 25 %

7. bis 12 Monat

 

Reduzierung auf 50 %

Ab 13. Monat

 

Keine Reduzierung

 

1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr

 

Die vorgenannte Ergänzung gilt rückwirkend zum 1.1.2017.

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Satzung der Hansestadt Anklam über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Fassung ihrer 2. Änderung vom 15.3.2012 ist generell überarbeitungsbedürftig (z.B. werden noch DM-Beträge ausgewiesen). Sie sollte aktualisiert werden.

 

In Bezug auf die Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam vom 12.5.2004 kommt es immer wieder zu unschönen Situationen, wenn Investoren mit viel Engagement und einem erheblichen finanziellen Aufwand Fassaden- bzw. Dachsanierung durchführen oder Häuser völlig neu oder ortsbildverbessernd umbauen und sich parallel dazu den Forderungen der Hansestadt Anklam aus der Sondernutzungssatzung gegenübersehen, weil sie zeitweise öffentlich gewidmete Infrastruktur in Anspruch nehmen.

 

Bisherige Entscheidungen hierzu sind nicht nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt. Im Zusammenhang mit einer aktuellen Baumaßnahme unter Inanspruchnahme öffentlicher Flächen hat sich der Bürgermeister insofern als befangen erklärt und die Regelung seinem Stellvertreter übertragen.

 

In einvernehmlicher Absprache mit allen Fachbereichsleitern wird vorgeschlagen, den in § 3 (2) der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen geregelten Befreiungstatbestand diesbezüglich zu konkretisieren, um insbesondere die Bedeutung dieser ortsbildverbessernden Maßnahmen für die Allgemeinheit zu würdigen.

 

Um ein möglichst hohes Maß an Gleichbehandlung zu gewährleiten sollte die Regelung über einen rückwirkend zum 1.1.2017 erfolgen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Hansestadt Anklam verzichtet durch die vorgeschlagene Änderunghrlich auf einen nicht näher zu beziffernden Ertrag im vierstelligen Bereich. Gleichzeitig stärkt sie damit die Bereitschaft potentieller Investoren, sich in Anklam ortsbildverbessernd investiv zu engagieren, beseitigt ein jahrelang schwelendes Konfliktpotential und gewährleistet die Gleichbehandlung der Bauherren.

 

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen (29 KB)      
Stammbaum:
2017/BM/118   Konkretisierung § 3 (2) der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam   Bürgermeister   Beschlussvorlage
2017/BM/118-001   Antrag zur Beschlussvorlage Konkretisierung § 3 (2) der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag