Drucksache - 2017/FB2/045  

Betreff: Haushaltssatzung 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
19.06.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
21.06.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
29.06.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushaltsplan SSV 2017  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2017 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf2.933.500 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf2.933.500 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf-159.600 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf3.325.000 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.484.600 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.557.300 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf429.600 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.127.700 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2012 betrug  1.422.924,33 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Michael Galander

 Bürgermeister

 


Sachdarstellung:

 

  Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.

 

Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen sind im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen.

 

 

 

 


  

 


Anlagen:

Haushaltsplan 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan SSV 2017 (5395 KB)