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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||
Ö 5 | Änderung der Anlage Gebührentarif zur Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr | 2017/FB3/010 | |||||||||||
Ö 6 | Ausnahme von der vorläufigen Haushaltsführung für das HHJ 2017 zur Inanspruchnahme von Fördermitteln/Touristisches Leitsystem | 2017/BM/082 | |||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt - zur Inanspruchnahme und unter dem Vorbehalt gewährter Fördermittel für die Installation eines touristischen Leitsystems und Schaffung der entsprechenden Haushaltsermächtigung in 2017 – eine Ausnahme von der vorläufigen Haushaltsführung. Zur diesbezüglichen Weiterführung der in 2016 bereits begonnen Maßnahme beschließt die Stadtvertretung weiterhin, dass die haushalterischen Voraussetzungen für Auszahlungen in Höhe von 12.400 EUR im Produkt 57501 – Maßnahme 1620 - Sachkonto 7857100 möglich und diese durch Mehreinnahmen aus Fördermitteln in gleicher Höhe als Voraussetzung für die Maßnahme im Produkt 57501 – Maßnahme 1620 - Sachkonto 6814200 zu decken sind. Der Eigenanteil wird im Wege der Mittelübertragung aus 2016 auf Konto 57501-7102-7857100 in Höhe von 2.649,07 EUR bereitgestellt.
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13.03.2017 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt - zur Inanspruchnahme und unter dem Vorbehalt gewährter Fördermittel für die Installation eines touristischen Leitsystems und Schaffung der entsprechenden Haushaltsermächtigung in 2017 – eine Ausnahme von der vorläufigen Haushaltsführung. Zur diesbezüglichen Weiterführung der in 2016 bereits begonnen Maßnahme beschließt die Stadtvertretung weiterhin, dass die haushalterischen Voraussetzungen für Auszahlungen in Höhe von 12.400 EUR im Produkt 57501 – Maßnahme 1620 - Sachkonto 7857100 möglich und diese durch Mehreinnahmen aus Fördermitteln in gleicher Höhe als Voraussetzung für die Maßnahme im Produkt 57501 – Maßnahme 1620 - Sachkonto 6814200 zu decken sind. Der Eigenanteil wird im Wege der Mittelübertragung aus 2016 auf Konto 57501-7102-7857100 in Höhe von 2.649,07 EUR bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
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14.03.2017 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales | |||||||||||||
Ö 4 - (offen) | |||||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt - zur Inanspruchnahme und unter dem Vorbehalt gewährter Fördermittel für die Installation eines touristischen Leitsystems und Schaffung der entsprechenden Haushaltsermächtigung in 2017 – eine Ausnahme von der vorläufigen Haushaltsführung. Zur diesbezüglichen Weiterführung der in 2016 bereits begonnen Maßnahme beschließt die Stadtvertretung weiterhin, dass die haushalterischen Voraussetzungen für Auszahlungen in Höhe von 12.400 EUR im Produkt 57501 – Maßnahme 1620 - Sachkonto 7857100 möglich und diese durch Mehreinnahmen aus Fördermitteln in gleicher Höhe als Voraussetzung für die Maßnahme im Produkt 57501 – Maßnahme 1620 - Sachkonto 6814200 zu decken sind. Der Eigenanteil wird im Wege der Mittelübertragung aus 2016 auf Konto 57501-7102-7857100 in Höhe von 2.649,07 EUR bereitgestellt. Auf den Beschluss IfA/026/2015 der SVV vom 12.03.2015 wird ausdrücklich verwiesen. Dieser ist zwingend einzuhalten.
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:
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23.03.2017 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||||
Ö 10.3 - geändert beschlossen | |||||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt - zur Inanspruchnahme und unter dem Vorbehalt gewährter Fördermittel für die Installation eines touristischen Leitsystems und Schaffung der entsprechenden Haushaltsermächtigung in 2017 – eine Ausnahme von der vorläufigen Haushaltsführung. Zur diesbezüglichen Weiterführung der in 2016 bereits begonnen Maßnahme beschließt die Stadtvertretung weiterhin, dass die haushalterischen Voraussetzungen für Auszahlungen in Höhe von 12.400 EUR im Produkt 57501 – Maßnahme 1620 - Sachkonto 7857100 möglich und diese durch Mehreinnahmen aus Fördermitteln in gleicher Höhe als Voraussetzung für die Maßnahme im Produkt 57501 – Maßnahme 1620 - Sachkonto 6814200 zu decken sind. Der Eigenanteil wird im Wege der Mittelübertragung aus 2016 auf Konto 57501-7102-7857100 in Höhe von 2.649,07 EUR bereitgestellt.
Auf den Beschluss IfA/026/2015 der SVV vom 12.03.2015 wird ausdrücklich verwiesen. Dieser ist zwingend einzuhalten.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters bezüglich der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses lfd. Nr. 5 im Stellenplan (Mitarbeiter Bundesförderprogramm "Demokratie Leben") | 2017/BM/097 | |||||||||||
Ö 8 | Zuschuss zum Verlustausgleich der Binnenhafen Anklam GmbH | 2017/FB2/040 | |||||||||||
Ö 9 | Sonstiges | ||||||||||||
Ö 10 | Bestätigung der Niederschrift vom 16.01.2017 - öffentlicher Teil | 2017/ASF/031 | |||||||||||
N 11 | Bestätigung der Niederschrift vom 16.01.2017 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||||
N 12 | Sonstiges | ||||||||||||
N 13 | Schließen der Sitzung | ||||||||||||