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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt - zur Inanspruchnahme und unter dem Vorbehalt gewährter Fördermittel für die Installation eines touristischen Leitsystems und Schaffung der entsprechenden Haushaltsermächtigung in 2017 – eine Ausnahme von der vorläufigen Haushaltsführung.
Zur diesbezüglichen Weiterführung der in 2016 bereits begonnen Maßnahme beschließt die Stadtvertretung weiterhin, dass die haushalterischen Voraussetzungen für Auszahlungen in Höhe von 12.400 EUR im Produkt 57501 – Maßnahme 1620 - Sachkonto 7857100 möglich und diese durch Mehreinnahmen aus Fördermitteln in gleicher Höhe als Voraussetzung für die Maßnahme im Produkt 57501 – Maßnahme 1620 - Sachkonto 6814200 zu decken sind.
Der Eigenanteil wird im Wege der Mittelübertragung aus 2016 auf Konto 57501-7102-7857100 in Höhe von 2.649,07 EUR bereitgestellt.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam hat über die LEADER-Förderung für das Haushaltsjahr 2016 für die Errichtung des touristischen Leitsystems (Tourismus- und Kulturleitsystem) in der Hansestadt Anklam Fördermittel in Höhe von 12.471,79 € bewilligt bekommen. Der Eigenanteil der Stadt Anklam war mit 3.000 € im Haushalt 2016 geplant und genehmigt.
Da sich die Genehmigung des Haushaltes 2016 verzögerte bzw. die Mittel zeitweise Sperrungen unterlagen, konnte die Maßnahme nicht in 2016 realisiert werden. Lediglich eine geringe Ausgabe in Höhe von 350,93 € wurde im Rahmen des Maßnahmebeginns ausgezahlt. Damit betragen die Eigenmittel nunmehr rd. 2.700 EUR und wären in das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen. Die Übertragung der Fördermittel in das Jahr 2017 wurde mündliche zugesagt, die schriftliche Bestätigung wird erwartet.
Da die Planung der Maßnahme nach dem Bruttoprinzip zu erfolgen hat, sind die Einnahmen aus Fördermittel und zusätzlich zu den Eigenmitteln die diesbezüglichen Ausgaben jeweils in voller Höhe darzustellen.
Dementsprechend ist auch die Mittelanmeldung für den Haushaltsplan 2017 erfolgt. Da die Hansestadt Anklam sich derzeit in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, fehlt die entsprechende Haushaltsermächtigung und ist es nicht möglich eine Ausschreibung vorzunehmen. Ein weiteres Abwarten auf einen rechtskräftigen Haushalt 2017 (vermutlich im Spätsommer) hätte die Rückzahlung der Fördermittel zur Folge.
Aus diesem Grund werden Mittel als Ausnahme von der vorläufigen Haushaltsführung 2017 wie folgt benötigt:
Auszahlungen 12.400 EUR Konto 57501–1620-7857100
Einzahlungen (FM)12.400 EURKonto 57501–1620-6814200
Der Eigenanteil wird im Wege der Mittelübertragung aus 2016 auf Konto 57501-7102-7857100 in Höhe von 2.649,07 EUR bereitgestellt
Finanzielle Auswirkungen:
Die vorliegende Beschlussvorlage dient der Schaffung der Haushaltsermächtigung
zur Realisierung der Fördermaßnahme, immer unter dem Vorbehalt, dass die Fördermittel im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung stehen. Über den bereits in 2016 geplanten und bewilligten Haushaltsansatz hinaus folgen keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-02-04 Bewilligungsbescheid Leitsystem ANK (2433 KB) |
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