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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Änderung der Anlage Gebührentarif zur Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Anklam.
Sachdarstellung:
Das OVG Greifswald hat in seinem Urteil vom 30.11.2011 entschieden, dass die Kosten der Vorhaltung der Fahrzeuge und Gerätschaften einer Freiwilligen Feuerwehr nicht vollständig auf die vergleichsweise geringe Zahl ihrer Jahres-Einsatzstunden umgelegt werden können. Allerdings wies das OVG in dieser Entscheidung darauf hin, dass bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch eine sog. „Handwerkerlösung“, also ca. 2.000 Jahresstunden, als Berechnungsgrundlage in Betracht kommen könne.
Diese Rechtsgrundlage wurde durch die Neufassung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes in § 25 Abs. 3 S. 4 und 5 geschaffen. Damit wurde eine Überarbeitung der Kostensätze erforderlich.
Auszugehen ist dabei vom Anschaffungswert. Dieser ist durch die Laufzeit der AfA zu teilen, was den Jahreswert ergibt, welcher wiederum durch die 2.000 „Handwerkerstunden“ zu teilen ist. Aus dieser Berechnung resultieren folgende Stunden- bzw. Minutensätze:
AnschaffungswertAfAJahreswert€/Std€/min
€€bei 2000 Stunden p.a.
2.1ELW
100.336,46 10 J. 10.033,65 € 5,02 0,09
2.2TLF 24/50
218.375,8515 J.14.558,397,280,12
2.3LF 16/12
164.050,5715 J.10.936,705,470,09
2.4LF 8
34.609,8115 J.2.307,321,150,02
2.5RW 2
297.230,6410 J.29.723,0614,860,25
2.6GW
9.759,9410 J.976,000,490,01
2.7DLK 23/12
582.502,3910 J.58.250,2429,130,49
2.8MTW
32.928,6910 J.3.292,871,650,03
2.9HLF 20/40
452.600,-15 J.30.173,3315,090,25
Anlagen:
- Gebührentarif zur Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage Gebührentarif zur Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr (103 KB) |
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