Drucksache - 2017/FB3/010  

Betreff: Änderung der Anlage Gebührentarif zur Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
13.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage Gebührentarif zur Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung  beschließt die Änderung der Anlage Gebührentarif zur Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Anklam.

 


Sachdarstellung:

 

Das OVG Greifswald hat in seinem Urteil vom 30.11.2011 entschieden, dass die Kosten der Vorhaltung der Fahrzeuge und Gerätschaften einer Freiwilligen Feuerwehr nicht vollständig auf die vergleichsweise geringe Zahl ihrer Jahres-Einsatzstunden umgelegt werden können. Allerdings wies das OVG in dieser Entscheidung darauf hin, dass bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch eine sog. „Handwerkerlösung“, also ca. 2.000 Jahresstunden, als Berechnungsgrundlage in Betracht kommen könne.

Diese Rechtsgrundlage wurde durch die Neufassung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes in § 25 Abs. 3 S. 4 und 5 geschaffen. Damit wurde eine Überarbeitung der Kostensätze erforderlich.

Auszugehen ist dabei vom Anschaffungswert. Dieser ist durch die Laufzeit der AfA zu teilen, was den Jahreswert ergibt, welcher wiederum durch die 2.000 „Handwerkerstunden“ zu teilen ist. Aus dieser Berechnung resultieren folgende Stunden- bzw. Minutensätze:

 

 

AnschaffungswertAfAJahreswert€/Std€/min

bei 2000 Stunden p.a.

2.1ELW

100.336,46            10 J. 10.033,65 € 5,02 0,09

2.2TLF 24/50

218.375,8515 J.14.558,397,280,12

2.3LF 16/12

164.050,5715 J.10.936,705,470,09

2.4LF 8

34.609,8115 J.2.307,321,150,02

2.5RW 2

297.230,6410 J.29.723,0614,860,25

2.6GW

9.759,9410 J.976,000,490,01

2.7DLK 23/12

582.502,3910 J.58.250,2429,130,49

2.8MTW

32.928,6910 J.3.292,871,650,03

2.9HLF 20/40

452.600,-15 J.30.173,3315,090,25

 

 

 


 

  

 


Anlagen:

 

- Gebührentarif zur Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Gebührentarif zur Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr (103 KB)      
Stammbaum:
2017/FB3/010   Änderung der Anlage Gebührentarif zur Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr   Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste   Beschlussvorlage
2017/FB3/010-01   Antrag der CDU Fraktion zur Beschlussvorlage Änderung der Anlage Gebührentarif zur Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr   Fraktion CDU   Antrag