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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde (gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Anhörung zum 3. Nachtragshaushalt | 2016/FB2/026 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung Städtebauliches Sondervermögen 2016 der Hansestadt Anklam | 2016/FB2/025 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Gesamtkonzept zur Durchführung der Revitalisierung der Nikolaikirche zum IKAREUM der Hansestadt Anklam | 2016/BM/057 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Grundsatzbeschluss zum anteiligen Verkauf von städtischen Vermögenswerten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.1 | Antrag zum Grundsatzbeschluss zum anteiligen Verkauf von städtischen Vermögenswerten | 2016/BM/058-01 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.2 | Grundsatzbeschluss zum anteiligen Verkauf von städtischen Vermögenswerten | 2016/BM/058 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt vom Grundsatz her den Verkauf von städtischen Vermögenswerten mit dem Ziel, die daraus erzielten investiven Einzahlungen für die Realisierung von drei zukunftsweisenden Investitionsprojekten in der Hansestadt Anklam einzusetzen. Sie beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung, die in der Sachdarstellung genannten vorbereitenden Maßnahmen umzusetzen und bei Vorlage entscheidungsreifer Situationen den zuständigen Gremien entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen.
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06.06.2016 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eine kurze Einführung und Erklärung der Beschlussvorlage erfolgt durch Herrn Dr. Butzke. Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet. Frau Zeretzke, Herr Denda und Herr Göritz äußern ihre Bedenken und sprechen sich gegen die Vorlage aus. Zusammenfassend erklärt Herr Wieczorkowski, dass diese Vorlage keinen sofortigen Verkauf verschiedener Grundstücke darstellt, sondern es ist eine Handlungsgrundlage für die Verwaltung. Bei jedem Verkauf kommt es, wie gehabt, zu einer Vorlage im Ausschuss.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt vom Grundsatz her den Verkauf von städtischen Vermögenswerten mit dem Ziel, die daraus erzielten investiven Einzahlungen für die Realisierung von drei zukunftsweisenden Investitionsprojekten in der Hansestadt Anklam einzusetzen. Sie beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung, die in der Sachdarstellung genannten vorbereitenden Maßnahmen umzusetzen und bei Vorlage entscheidungsreifer Situationen den zuständigen Gremien entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
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07.06.2016 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt vom Grundsatz her den Verkauf von städtischen Vermögenswerten mit dem Ziel, die daraus erzielten investiven Einzahlungen für die Realisierung von drei zukunftsweisenden Investitionsprojekten in der Hansestadt Anklam einzusetzen. Sie beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung, die in der Sachdarstellung genannten vorbereitenden Maßnahmen umzusetzen und bei Vorlage entscheidungsreifer Situationen den zuständigen Gremien entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen.
Das Abstimmungsergebnis des Aussschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales zum Beschlussvorschlag ist wie folgt eine Empfehlung
Abstimmungsergebnis:
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16.06.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt vom Grundsatz her den Verkauf von städtischen Vermögenswerten mit dem Ziel, die daraus erzielten investiven Einzahlungen für die Realisierung von drei zukunftsweisenden Investitionsprojekten in der Hansestadt Anklam einzusetzen. Sie beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung, die in der Sachdarstellung genannten vorbereitenden Maßnahmen umzusetzen und bei Vorlage entscheidungsreifer Situationen den zuständigen Gremien entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Zusammenfassung:
Die Beschlussvorlage ist angenommen.
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Ö 8 | Informationen des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 9 | Grundstück Keilstraße 11 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 10 | Schließen der Tagung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||