Drucksache - 2016/FB2/025  

Betreff: Haushaltssatzung Städtebauliches Sondervermögen 2016 der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Hirschmann, Peggy
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
06.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.06.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2016-06-03 Haushaltsplan SSV 2016  

-          Beschlussvorschlag:

-           

-          Die Stadtvertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan Städtebauliches Sondervermögen 2016 der Hansestadt Anklam und die Haushaltssatzung 2016, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

 

1. im Ergebnishaushalt

a)                 der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf2.241.400 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf2.241.400 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

 

 

 

c)                 das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf575.500 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf2.236.900 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-1.661.400 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf2.380.300 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf870.800 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.509.500 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf151.900 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  151.900 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                     0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festesetzt

Auf0 EUR

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2012 betrug    1.422.924,33 EUR

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

entfällt

  

 


Sachdarstellung:

 

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 ist für das städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.

 

Der Ergebnisplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen ist ausgeglichen.

 

Der Finanzplan ist nicht ausgeglichen. Das Saldo der ordentlichen und außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen ist negativ. Dennoch beträgt das Saldo der liquiden Mittel zum Ende des Haushaltsjahres 118.773 EUR, so dass keine Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit  geplant sind.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: -

 

 


Anlagen: -

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-06-03 Haushaltsplan SSV 2016 (2458 KB)