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Antrag
Die Stadtvertretung beschließt die Zurückverweisung der Vorlage an den Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser wird sich in seiner Januar-Sitzung eingehend mit dem Sachverhalt befassen und die gesamte Korrespondenz mit der Bundesanstalt für Immobilienaufaben sichten.
Für die nächste Stadtvertretung ist eine entsprechende Beschlussvorlage erneut einzubringen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist über die getroffene Entscheidung zu informieren, mit der Bitte, bis dahin weitere Maßnahmen auszusetzen.
Anschließend sind dem Ausschuss für Finanzen die Ergebnisse vorzulegen.
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