Drucksache - 2023/FB1/736  

Betreff: üpl. Ausgabe zur Finanzierung einer Erlösauskehr für Grundstücke im Mittelfeld
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kopplin, Niclas
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam an Verwaltung zurück verwiesen   
Anlagen:
Bundesanstalt f. Immobilienaufgaben - Aufforderung zur Zahlung Erlösauskehr  

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für das HHJ 2023 zur Finanzierung einer offenen Erlösauskehr für mehrere Grundstücke im Mittelfeld.
Die Höhe der üpl. Ausgabe beträgt 94.423,67 EUR zugunsten des Produktsachkontos 11402-2202-7895200 (sonstige Investitionsauszahlungen an den sonst. privaten Bereich).
Die Deckung erfolgt aus Minderausgaben der Produktsachkonten
54100-3305-7853200; 54100-3307-7853200; 54100-3325-7853200 und 54100-3354-7853200 (Auszahlungen für Baumaßnahmen für Infrastrukturvermögen).

 

 


Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen vom 07.05.2020 wurde gegenüber der Hansestadt Anklam eine Erlösauskehr für mehrere Flurstücke der Flur 10, Gemarkung Anklam – gelegen im Mittelfeld – geltend gemacht.

 

Dabei handelt es sich um Flächen, deren Eigentümerin mit dem 03.10.1990 die Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) geworden ist, die aber durch die Hansestadt Anklam seit 2011 an Privateigentümer verkauft wurden. In Folge dessen wurde die Hansestadt Anklam verpflichtet, den Erlös, mindestens aber den Verkehrswert der veräußerten Vermögensgegenstände, an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auszukehren.

 

Die Hansestadt Anklam hat auf Grundlage mehrerer Recherchen, u. a. beim Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises sowie beim zuständigen Grundbuchamt und sich daraus ergebender Nachweise in Form von Grundbuchauszügen aus dem Jahr 1990, Widerspruch bei der BImA eingelegt. Die Grundstücke waren demnach schon immer der Hansestadt Anklam, zu diesem Zeitpunkt noch „Stadtgemeinde Anklam“, zugeordnet.

Nachfolgend hat sich der Widerspruch der Hansestadt Anklam als zwecklos erwiesen; er wurde durch das BImA unter der Maßgabe abgewiesen, dass unter keinem rechtlichen Aspekt ein Zuordnungsanspruch bestehen würde.

 

Mit Schreiben der BImA vom 19.09.2023 wurde die Hansestadt Anklam nun letztmalig aufgefordert, die für die Flächen vereinnahmten Erlöse i. H. v. 94.423,67 EUR zu zahlen.

Der Gesamtbetrag wurde durch die BImA aus den einzelnen Kaufverträgen ermittelt. Dabei wurde der Quadratmeterpreis, für den die Hansestadt Anklam die Flächen veräußert hat, mit den jeweiligen Flächengrößen multipliziert.

 

Nach Rücksprache mit dem Justiziar der Hansestadt Anklam empfiehlt dieser die Zahlung der Erlösauskehr, um rechtliche Schritte gegen die Hansestadt Anklam und damit verbundene Mehrkosten abzuwenden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Deckung aus dem Produktsachkonto 54100-7853200 erfolgt aus mehreren Maßnahmen:

 

54100-3305-7853200 „Ausbau Schillerstraße“                 4.790,29 EUR
54100-3307-7853200 „Ausbau Jahnstraße/Kreuzsteig“               50.000,00 EUR
54100-3325-7853200 „Ausbau Goethestraße“                             10.000,00 EUR

54100-3354-7853200 „Erschließung Mittefeld – diverse Baufelder“         29.633,38 EUR

 

        Summe:       94.423,67 EUR

 

Die überplanmäßige Ausgabe ist haushaltsneutral.


 

Anlage:

 

-          Schreiben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 19.09.2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bundesanstalt f. Immobilienaufgaben - Aufforderung zur Zahlung Erlösauskehr (441 KB)      
Stammbaum:
2023/FB1/736   üpl. Ausgabe zur Finanzierung einer Erlösauskehr für Grundstücke im Mittelfeld   Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Beschlussvorlage
2023/FB1/736-001   üpl. Ausgabe zur Finanzierung einer Erlösauskehr für Grundstücke im Mittelfeld   Fraktion IfA   Antrag