Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 14.12.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 19:07 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Gotisches Giebelhaus | |||||||
Ort: | Frauenstraße 12, 17389 Anklam | |||||||
2023/BM/451 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 22.08.2019 | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. Michael Galander 2. Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Bürgermeister | Bearbeiter/-in: | Bothmann, Sybille | |||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 22.08.2019 in der vorliegenden Form:
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 14. Dezember 2023 und nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Änderung der Hauptsatzung vom 22.08.2019 erlassen:
Artikel 1
Der § 12 erhält durch Änderung des Abs. 2 folgende Fassung:
§ 12 Öffentliche Bekanntmachungen
(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in der Zeitung „Peene-Blitz“. Die Zeitung „Peene-Blitz“ erscheint wöchentlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Stadtgebiet verteilt. Herausgeber der Wochenzeitung ist die Mecklenburger Blitz Verlag und Werbeagentur GmbH & Co. KG, Feldstraße 2 in 17033 Neubrandenburg.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Michael Galander Anklam, 15.12.2023
Bürgermeister
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 17 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |