Auszug - 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 22.08.2019  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
2023/BM/451 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 22.08.2019
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille

  


Beschluss:

  

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 22.08.2019 in der vorliegenden Form:

 

 

1. Satzung vom 14.12.2023 zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 14. Dezember 2023 und nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Änderung der Hauptsatzung vom 22.08.2019 erlassen:

Artikel 1

 

Der § 12 erhält durch Änderung des Abs. 2 folgende Fassung:

 

§ 12 Öffentliche Bekanntmachungen

 

(2)  Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in der Zeitung „Peene-Blitz“. Die Zeitung „Peene-Blitz“ erscheint wöchentlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Stadtgebiet verteilt. Herausgeber der Wochenzeitung ist die Mecklenburger Blitz Verlag und Werbeagentur GmbH & Co. KG, Feldstraße 2 in 17033 Neubrandenburg.

 

Artikel 2

 

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

Michael Galander     Anklam, 15.12.2023

Bürgermeister

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0