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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 22.08.2019 in der vorliegenden Form:
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 14. Dezember 2023 und nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Änderung der Hauptsatzung vom 22.08.2019 erlassen:
Artikel 1
Der § 12 erhält durch Änderung des Abs. 2 folgende Fassung:
§ 12 Öffentliche Bekanntmachungen
(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in der Zeitung „Peene-Blitz“. Die Zeitung „Peene-Blitz“ erscheint wöchentlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Stadtgebiet verteilt. Herausgeber der Wochenzeitung ist die Mecklenburger Blitz Verlag und Werbeagentur GmbH & Co. KG, Feldstraße 2 in 17033 Neubrandenburg.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Michael Galander Anklam, 15.12.2023
Bürgermeister
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Sachdarstellung:
Am 23. November 2023 wurde die Hansestadt Anklam durch die Nordkurier-Mediengruppe darüber informiert, dass deren Anzeigenblatt „LokalFUCHS“ in Mecklenburg-Vorpommern zum 01. Januar 2024 eingestellt wird. Mit der Einstellung dieser Wochenzeitung, die in alle Haushalte im Stadtgebiet verteilt wurde, entfallen auch die öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), wie sie in der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam festgelegt waren.
Durch Änderung der Hauptsatzung soll nunmehr geregelt werden, wie durch einen Wechsel zu einem anderen etablierten Wochenblatt, dem „Blitz“, Ausgabe Peene-Blitz, die Exclusivverteilung an alle Haushalte im Stadtgebiet Anklam gesichert werden kann und damit auch den Vorschriften des BauGB zu öffentlichen Bekanntmachungen entsprochen wird.