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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | 1. Änderung des Vertrages über städtebauliche Leistungen zwischen der Hansestadt Anklam und der Cosun Beet Company GmbH & Co.KG (ehemals Suiker Unie GmbH & Co.KG) | 2020/FB1/419 | |||||||||
Ö 5 | Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam" | 2020/FB1/421 | |||||||||
Ö 6 | Naherholungsmöglichkeiten in den Gemeinden Murchin und Sarnow unterstützen | 2020/Gem/007 | |||||||||
Ö 7 | Aufstellung eines Bebauungsplanes B2-2020 "Photovoltaikanlage - Am Lilienthalring" in Verbindung mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes | 2020/FB1/427 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 2-2020 „Photovoltaikanlage – Am Lilienthalring“. 2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die 3. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. 4. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten. 5. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
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08.12.2020 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 2-2020 „Photovoltaikanlage – Am Lilienthalring“. 2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die 3. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. 4. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten. 5. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
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17.12.2020 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 2-2020 „Photovoltaikanlage – Am Lilienthalring“. 2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die 3. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. 4. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten. 5. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||
Ö 9 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 10 | Bestätigung der Niederschrift vom 22.09.2020 - öffentlicher Teil | 2020/BSI/038 | |||||||||
N 11 | Bestätigung der Niederschrift vom 22.09.2020 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 12 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||
N 13 | Sonstiges | ||||||||||
N 14 | Schließen der Sitzung | ||||||||||