Drucksache - 2020/FB1/419  

Betreff: 1. Änderung des Vertrages über städtebauliche Leistungen zwischen der Hansestadt Anklam und der Cosun Beet Company GmbH & Co.KG (ehemals Suiker Unie GmbH & Co.KG)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
08.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2019-04-02 städtebaulicher Vertrag (ausgefertigt)  
1. Änderung zum städtebaulichen Vertrag (PDF)  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt den Bürgermeister die 1. Änderung des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ zu unterzeichnen.

 

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Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 31.08.2017 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ gefasst.

Der Bebauungsplan sollte sowohl für die Cosun Beet Company GmbH & Co.KG (ehemals Suiker Unie GmbH & Co.KG), als auch für die anliegenden Unternehmen im Plangebiet, Baurechte und Planungssicherheit für die Zukunft schaffen.

Unter der Voraussetzung dieser Planung wurde eine Kostenteilung zwischen der Hansestadt Anklam und der Cosun Beet Company GmbH & Co.KG (ehemals Suiker Unie GmbH & Co.KG) vereinbart.

Am 13.08.2020 wurde durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ beschlossen. Der Umgriff des Plangebietes wurde verkleinert, so dass fast ausschließlich die Flächen der Cosun Beet Company GmbH & Co.KG betroffen sind.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die vertraglichen Vereinbarungen des § 9 „Kostentragung“ des städtebaulichen Vertrages vom 02.04.2019 zwischen der Hansestadt Anklam und der Cosun Beet Company GmbH & Co.KG (ehemals Suiker Unie GmbH & Co.KG) dahingehend zu ändern, dass die Hansestadt Anklam von sämtlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Aufstellung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ entstehen, freigehalten wird.    

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 keine

 

 

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Anlagen:

 

- ausgefertigter städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1-2017 „Industrie- und
  Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“

- 1. Änderung des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 1-2017 „Industrie- und
  Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-04-02 städtebaulicher Vertrag (ausgefertigt) (781 KB)      
Anlage 2 2 1. Änderung zum städtebaulichen Vertrag (PDF) (58 KB)