Drucksache - 2020/FB1/421  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
08.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam geändert beschlossen   
Anlagen:
2020-11-25 Übersichtsplan  
2020-11-02 Antrag auf Einleitung B-Planverfahren  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines

 Bebauungsplanes 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“.

2. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

3. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

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Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 02.11.2020 stellte die REM Objekt XIX Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens.

Mit dem angestrebten Bebauungsplan sollen Baurechte zur Errichtung eines Vollsortiments SB Markt mit 1.800 qm Verkaufsfläche nebst 700 qm Nebenfläche, sowie für die Errichtung eines weiteren Fachmarktes mit 1.000 qm Nettofläche geschaffen werden.

 

Gemäß der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam (rechtswirksam seit 20.07.2005) wird der betroffene Bereich nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als gemischte Bauflächen ausgewiesen.

Mit einer Verkaufsfläche von über 800 qm wird formal die Schwelle zur Großflächigkeit überschritten, so dass die Errichtung der Verkaufsflächen innerhalb der bestehenden Festsetzungen (M) nicht zugelassen werden kann und für den Standort ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen werden muss.

 

Zur Durchführung des Verfahrens wird die Hansestadt Anklam einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller schließen.

Der Vorlage werden der Antrag des Vorhabenträgers und ein Übersichtsplan beigefügt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Anlagen:

 

Übersichtsplan

Antrag der REM Objekt XIX Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG vom 02.11.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-11-25 Übersichtsplan (403 KB)      
Anlage 2 2 2020-11-02 Antrag auf Einleitung B-Planverfahren (1563 KB)      
Stammbaum:
2020/FB1/421   Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"   Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Beschlussvorlage
2020/FB1/421-001   Antrag der IfA zur Beschlussvorlage Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"   Fraktion IfA   Antrag
2020/FB1/421-002   Antrag der CDU zur Beschlussvorlage Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"   Fraktion CDU   Antrag