|
|
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines
Bebauungsplanes 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“.
2. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
3. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 02.11.2020 stellte die REM Objekt XIX Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens.
Mit dem angestrebten Bebauungsplan sollen Baurechte zur Errichtung eines Vollsortiments SB Markt mit 1.800 qm Verkaufsfläche nebst 700 qm Nebenfläche, sowie für die Errichtung eines weiteren Fachmarktes mit 1.000 qm Nettofläche geschaffen werden.
Gemäß der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam (rechtswirksam seit 20.07.2005) wird der betroffene Bereich nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als gemischte Bauflächen ausgewiesen.
Mit einer Verkaufsfläche von über 800 qm wird formal die Schwelle zur Großflächigkeit überschritten, so dass die Errichtung der Verkaufsflächen innerhalb der bestehenden Festsetzungen (M) nicht zugelassen werden kann und für den Standort ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen werden muss.
Zur Durchführung des Verfahrens wird die Hansestadt Anklam einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller schließen.
Der Vorlage werden der Antrag des Vorhabenträgers und ein Übersichtsplan beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Übersichtsplan
Antrag der REM Objekt XIX Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG vom 02.11.2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-11-25 Übersichtsplan (403 KB) | ||||
2 | 2020-11-02 Antrag auf Einleitung B-Planverfahren (1563 KB) |
|