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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines
Bebauungsplanes 2-2020 „Photovoltaikanlage – Am Lilienthalring“.
2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.
3. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
4. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Sachdarstellung:
Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage vor.
Das Plangebiet erstreckt sich nordöstlich des Gewerbegebietes Süd-Ost, zwischen den Bahnanlagen und dem Lilienthalring.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan vom 20.07.2005 weist die Flächen entsprechend § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB als Flächen für die Landwirtschaft aus.
Um das beantragte Verfahren zu realisieren sind Baurechte zu schaffen.
Die Schaffung der Baurechte kann nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erfolgen.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes können gleichzeitig im Parallelverfahren erfolgen.
Zur Durchführung des Verfahrens wird die Hansestadt Anklam einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller schließen.
Der Vorlage werden der Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und ein Übersichtsplan des Antragstellers beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-12-07 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (132 KB) | ||||
2 | Übersichtsplan Geltungsbereich (1197 KB) |