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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Sammelbeschluss zur Annahme von Spenden aus dem Jahr 2017 (im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017) | 2020/FB2/117 | |||||||||
Ö 5 | Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V | 2020/RPA/023 | |||||||||
Ö 6 | Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V | 2020/RPA/024 | |||||||||
Ö 7 | Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V i.V.m. § 64 KV M-V | 2020/RPA/025 | |||||||||
Ö 8 | Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 für das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V i.V.m. § 64 KV M-V | 2020/RPA/026 | |||||||||
Ö 9 | Bereitstellung der Eigenmittel für die weitere Umsetzung des Bundesförderprogramms "Demokratie leben" der Hansestadt Anklam für die Jahre 2021 bis 2024 | 2020/FB2/118 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung ermächtigt die Verwaltung im Rahmen der Beantragung von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ zu erklären, dass Hansestadt Anklam die Eigenmittel für den Gesamtzeitraum der Förderperiode 2021-2024 in Höhe von jährlich 13.889 EUR, insgesamt 55.556 EUR, bereitstellt. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Erbringung dieser Eigenmittel analog der letzten Förderperiode haushaltsneutral für die Hansestadt Anklam über die Träger der einzelnen Projekte sicherzustellen.
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21.09.2020 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung ermächtigt die Verwaltung im Rahmen der Beantragung von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ zu erklären, dass Hansestadt Anklam die Eigenmittel für den Gesamtzeitraum der Förderperiode 2021-2024 in Höhe von jährlich 13.889 EUR, insgesamt 55.556 EUR, bereitstellt. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Erbringung dieser Eigenmittel analog der letzten Förderperiode haushaltsneutral für die Hansestadt Anklam über die Träger der einzelnen Projekte sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
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23.09.2020 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur | |||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung ermächtigt die Verwaltung im Rahmen der Beantragung von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ zu erklären, dass Hansestadt Anklam die Eigenmittel für den Gesamtzeitraum der Förderperiode 2021-2024 in Höhe von jährlich 13.889 EUR, insgesamt 55.556 EUR, bereitstellt. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Erbringung dieser Eigenmittel analog der letzten Förderperiode haushaltsneutral für die Hansestadt Anklam über die Träger der einzelnen Projekte sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
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01.10.2020 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung ermächtigt die Verwaltung im Rahmen der Beantragung von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ zu erklären, dass Hansestadt Anklam die Eigenmittel für den Gesamtzeitraum der Förderperiode 2021-2024 in Höhe von jährlich 13.889 EUR, insgesamt 55.556 EUR, bereitstellt. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Erbringung dieser Eigenmittel analog der letzten Förderperiode haushaltsneutral für die Hansestadt Anklam über die Träger der einzelnen Projekte sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 11 | Bestätigung der Niederschrift vom 03.08.2020 - öffentlicher Teil | 2020/ASF/060 | |||||||||
N 12 | Bestätigung der Niederschrift vom 03.08.2020 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 13 | Sonstiges | ||||||||||
N 14 | Schließen der Sitzung | ||||||||||