Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
1. Bei der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie bei der Pflege von Parks und Gartenanlagen verzichtet die Hansestadt Anklam ab sofort auf den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektizieden.
2. Eine entsprechende Regelung ist schnellstmöglich in die Pachtverträge für städtische Flächen aufzunehmen, auch bei Pachtverträgen, welche eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
3. Entsprechende Verbote sind auch in alle relevanten Satzungen der Hansestadt Anklam aufzunehmen (z.B. Straßenreinigungssatzung, Satzung zum Schutz des Baumbestandes, Satzung zum Schutz und Nutzung des öffentlichen Grüns in der Hansestadt Anklam (Grünflächensatzung, Friedhofssatzung).