Drucksache - 2018/FB2/056  

Betreff: Haushaltssicherungskonzept HSK 2018
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
29.01.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen (offen)   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
31.01.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
05.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen (offen)   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
06.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.02.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam (offen)   
Anlagen:
Anlage  
HSK 2018  

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt das beigefügte, ehemals der DS 2018/FB2/053 zugeordnete Haushaltssicherungskonzept HSK 2018 unter Berücksichtigung der anliegend  beigefügten Korrektur des Konsolidierungsergebnisses im Zuge des aktualisierten Haushaltsplanes  (DS 2018/FB2/055). Sie nimmt zur Kenntnis, dass die Ergebnisse des Konzeptes bereits Eingang in den Haushaltsplan 2018 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung 2019-2021 gefunden haben. Sie nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Ergebnisse der externen Untersuchung 2017 im Haushaltssicherungskonzept Berücksichtigt wurden.

 


Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat das beschlossene Haushaltssicherungskonzept HSK 2015-1 beanstandet und eine vollständige Überarbeitung bis zum 15.12.2016 angeordnet. Diese Frist wurde durch die Obere Rechtsaufsichtsbehörde aufgehoben.

 

Im Sommer und Herbst 2016 fanden Gespräche mit dem Innenministerium in Schwerin statt. Dabei sollte sondiert werden, welchen Beitrag die Haushaltskonsolidierung der Hansestadt Anklam nach Ansicht des Landes leisten kann und sollte, um für die beiden Investitionsvorhaben „Schulcampus“ und „Umbau der Nikolaikirche zum Ikareum“ einen möglichst hohen Fördermittelanteil zu generieren.

 

Grundlage des Gespräches am 17.11.2016 unter Beteiligung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde war der Entwurf eines durch die Verwaltung vorbereiteten Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2017.

 

Im Ergebnis bot das Innenministerium an, eine externe Untersuchung mit dem Ziel der Generierung von Konsolidierungspotentialen mit 50.000 € zu fördern. Dieses Angebot wurde angenommen. Das Ergebnis der Untersuchung wurde der Stadtvertretung am 17.10.2017 vorgestellt und ist im vorliegenden Konzept berücksichtigt.

 

Nach Fertigstellung der ersten Fassung des Haushaltssicherungskonzeptes (DS 2018/FB2/053) fand am 19.1.2018 eine Beratung mit Vertretern der Oberen und Unteren Rechtsaufsichtsbehörde statt. Diese machten deutlich, dass nach den positiven vorläufigen Ergebnissen des Haushaltsjahres 2017 eine erneute deutliche Verschlechterung im Jahr 2018 nicht akzeptiert werden wird. Ein völliges Ignorieren der haushaltswirtschaftlichen Erfordernisse würde nicht nur zu einer Verzögerung der Prüfungs- und Genehmigungsphase führen sondern Beanstandungen und Versagungen von genehmigungspflichtigen Bestandteilen zur Folge haben. Im Übrigen haben insbesondere die Vertreter aus Schwerin deutlich gemacht, dass sie unter diesen Voraussetzungen eine weitere wohlwollende Unterstützung der ambitionierten Investitionsziele der Stadt nicht zusichern könnten. Die Erwartungshaltung der Kommunalaufsicht geht dahin, im Finanzplan 2018 das jahresbezogene Saldo der Laufenden Ein- und Auszahlungen (in der ersten Fassung noch -2.211.200 €) auf +/- 0 zu bringen. Die Verwaltung hat zugesagt dies zumindest zu versuchen.

 

Kurzfristig wurde nach Möglichkeiten einer Verbesserung des Haushaltes 2018 gesucht. Es wurde ein Verbesserungspotential in Höhe von 1.657.600 € im Jahr 2018 generiert.

 

Die erste Fassung des Haushaltssicherungskonzeptes (DS 2018/FB2/053) wurde nach Fertigstellung wie geplant dem Finanzausschuss zur Beratung am 29.1.2018 vorgelegt und dann durch die 2. Fassung (DS 2018/FB2/056) ersetzt.

 

Unter Maßgabe der Sicherung des Beschlusstermins des Haushaltssicherungskonzeptes 2018 hat die Zeit nicht gereicht, die bereits fertig gebundenen Exemplare des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2018 noch mal redaktionell zu überarbeiten und technisch fertig zu stellen. Die sich durch die Korrektur ergebenden Veränderungen der Konsolidierungsergebnisse sind der Anlage zu entnehmen.

 

Nach Beschlussfassung werden diese Änderungen, ebenso wie die Änderungen, die sich aus beschlossenen Anträgen ergeben, in die auszufertigende Fassung eingearbeitet und den Mitgliedern des Finanzausschusses sowie den Fraktions- und Ausschussvorsitzenden zur Verfügung gestellt. Diese Fassung wird auch im Ratsinformationssystem eingestellt.

 

Weitergehende rechtliche und analytische Erläuterungen finden sich in den Punkten 1 bis 4 des Haushaltssicherungskonzeptes.

In den Punkten 5 bis 8 des Haushaltssicherungskonzeptes werden die einzelnen Konsolidierungsbeiträge beschrieben und bewertet.

 


 

 

 


Anlagen:

Haushaltssicherungskonzept HSK 2018 in der Fassung zur DS 2018/FB2/053 einschließlich zugehöriger Anlage

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage (179 KB)      
Anlage 2 2 HSK 2018 (2695 KB)      
Stammbaum:
2018/FB2/056   Haushaltssicherungskonzept HSK 2018   Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
2018/FB2/056-001   Antrag der Fraktion der INITIATIVEN für Anklam zum Haushaltssicherungskonzept HSK 2018   Fraktion IfA   Antrag
2018/FB2/056-002   Antrag der Fraktion der INITIATIVEN für Anklam zum Haushaltssicherungskonzept HSK 2018   Fraktion IfA   Antrag