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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
1. Bei der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie bei der Pflege von Parks und Gartenanlagen verzichtet die Hansestadt Anklam ab sofort auf den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektizieden.
2. Eine entsprechende Regelung ist schnellstmöglich in die Pachtverträge für städtische Flächen aufzunehmen, auch bei Pachtverträgen, welche eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
3. Entsprechende Verbote sind auch in alle relevanten Satzungen der Hansestadt Anklam aufzunehmen (z.B. Straßenreinigungssatzung, Satzung zum Schutz des Baumbestandes, Satzung zum Schutz und Nutzung des öffentlichen Grüns in der Hansestadt Anklam (Grünflächensatzung, Friedhofssatzung).
Sachdarstellung:
Aus ökologischen Gesichtspunkten ist - unabhängig der Frage gesundheitlicher Risiken (so wurde Glyphosat bspw. Von der kalifornischen Behörde für Gesundheit und Umwelt auf die Liste mit Chemikalien gesetzt, die krebserregend sein könnten1) – ist eine drastische Reduktion des Einsatzes von Glyphosat auch aus ökologischen Gründen geboten. Denn mit dem Verlust von totgespritzten Wildkräutern geht eine Reduzierung der Artenvielfalt einher. So stehen bereits heute 30 Prozent aller Vögel der Agrarlandschaft auf der Roten Liste der bestandsbedrohten Tierarten.
Die biochemischen Eigenschaften von Glyphosat machen Pflanzen krankheitsanfälliger und reduzieren die Verfügbarkeit von Nährstoffen. In der Folge sind wiederum erhöhter Pestizideinsatz und Düngung erforderlich.
Neonicotinoid-Insektizide sind mindestens beteiligt am gegenwärtig zu beobachtenden Rückgang der Insektenbestände, der mittelfristig nicht nur die in der Nahrungskette der von ihnen abhängigen Arten bedroht, sondern auch die Bestäubung von z.B. Obstbäumen massiv gefährdet.
Deshalb sollte die Hansestadt Anklam mit gutem Beispiel vorangehen, indem der Gebrauch von Glyphosat und Neonicotinoiden untersagt und auch ein Verbot in die relevanten Satzungen aufgenommen wird.
Auf versiegelten Flächen ist die Anwendung von Glyphosat bereits heute gesetzlich verboten. Entsprechend zielt die Regelung auf straßenbegleitende Grünstreifen und nicht versiegelte Gehwege (z.B. in wassergebundener Bauweise).
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
keine