Drucksache - 2022/FB3/052  

Betreff: Trauräume Anklamer Hof
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
25.08.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt für die Hansestadt Anklam, dass im Hotel Anklamer Hof der Veranstaltungsraum „Anklam“ sowie die Dachterrasse als weitere Trauorte außerhalb des Dienstsitzes des Standesamtes Anklam festgelegt werden. 

 

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Sachdarstellung:

 

Da viele Brautpaare in der heutigen Zeit nur noch standesamtlich heiraten ist der Wunsch nach Trauorten mit einem exklusiven und besonderen Ambiente gestiegen. Das Standesamt Anklam bietet bisher Trauungen im Gotischen Giebelhaus sowie in der Nikolaikirche an. Im Rahmen ihrer Organisationshoheit kann die Gemeinde weitere Räume außerhalb des Rathauses für die Durchführung von Eheschließungen festlegen (§ 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz i. V. m. Nr. 14.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz).

 

Mit dem historischen Hintergrund der „Alten Post“ und der 4-Sterne-Kategorie erfüllt das Hotel gleich zwei Alleinstellungsmerkmale in Anklam. Die Durchführung von Trauungen in den historischen Räumlichkeiten des Postgebäudes sowie auf der Dachterrasse stellt ein zusätzliches Angebot für Brautpaare dar und wird deren Wünschen nach einer Hochzeit in einem besonderen Ambiente gerecht. Sowohl der Raum „Anklam“ als auch die Dachterrasse erfüllen die vom Gesetzgeber vorgesehene würdige Form. Im Hinblick auf den Gleichbe-handlungsgrundsatz stehen diese Traumöglichkeiten jedem Brautpaar zur Verfügung, unabhängig von der Nutzung des gastronomischen Angebots des Hotels.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 keine

 


Anlagen:

 keine