Drucksache - 2022/FB1/625  

Betreff: Projektaufruf zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Ersatzneubau eines Multifunktionsgebäude im Werner Seelenbinder Stadion.
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Eggebrecht, Dirk
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
25.08.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 Dier Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stimmt der Teilnahme am Projektaufruf 2022 zur Förderung „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur“ und allen weiteren verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Auswahl des Projektvorhabens Ersatzneubau eines Multifunktionsgebäude im Werner Seelenbinder Stadion zu. 

 

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Sachdarstellung:

Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2022 Programmmittel in Höhe von 476 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vorgesehen.

 

Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Ersatzneubauten die eine zusammenhängende Netto-Grundfläche > 50m² aufweisen, müssen nach Abschluss der Maßnahme die Effizienzgebäude-Stufe 40 gem. BEG erreichen.

Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 v.H.

Der Beschluss ist für die Teilnahme am Projektaufruf zwingend erforderlich.

 

Begründung:

Mit dem Ersatzneubau (Multifunktionsgebäude Stadion) wird man den zeitgemäßen Ansprüchen heutiger Sportveranstaltungen und dem Schulsport gerecht. Des Weiteren würde man den Punkt Barrierefreiheit und der damit verbundenen Integration der Menschen mit einen Handicap Genüge tun.

Das jetzige Gebäude Baujahr Anfang der 70iger Jahre und der Anbau Baujahr 1995 sind im Hinblick auf die Sanitäreinrichtungen, Umkleide und Freizeiträume nicht mehr zeitgemäß für die momentane Nutzung, Sportveranstaltungen und Schulsport. Des Weiteren weist das jetzige Gebäude inkl. dem Kampfrichterturm erhebliche bauliche Mängel auf.

Eine erneute erforderliche Sanierung der Bestandsgebäude auch im Hinblick auf die Reduzierung der Energie- und Unterhaltungskosten ist in der Gesamtbetrachtung unwirtschaftlich  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Kostenschätzung vom 17.03.2021 ca. 3,9 Mio. €, davon ausgehender Eigenanteil 25 % , ca. 975.000 €

Die aktuelle Marktlage kann eine Anpassung der vorliegenden Kostenschätzung begründen.

Gemäß dem Auszug aus dem Statistischen Bundesamt gab es eine Preissteigerung vom II Quartal 2021 zum II Quartal 2022 in Höhe von ca. plus 19 %.

 

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Anlagen:

 keine