Drucksache - 2022/FB1/621  

Betreff: 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam vom 24.06.2022
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Lange, Peggy
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
25.08.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1. Änderung der Straßenreinigungssatzung  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam vom 24.06.2022.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Die Anlage 2 – Straßenverzeichnis der Straßen, in denen die Hansestadt Anklam Leistungen erbringt (alphabetisch mit Zuordnung der Reinigungsklassen) ist wie folgt zu ergänzen:

 

Ebereschenweg RK 1 

 

Mühlenstraße   RK 1 Friedländer Straße bis Buswendeschleife – ausgenommen

    im Bereich des Stadions (kein Bord)

   RK 3 halbseitig im Bereich des Stadions (kein Bord)

 

Stretense  RK 1 Stretense Dorfstraße von Bundesstraße bis Ende Asphaltstraße

    Ortsausgang

 

Erläuterung zu den Ergänzungen:

 

Ebereschenweg War bisher im Straßenverzeichnis nicht aufgeführt, Straßenreinigung

   wird durchgeführt.

 

Mühlenstraße  Ist bereits im Straßenverzeichnis aufgeführt, es wurde eine konkretere

   Beschreibung der Bereiche für die RK 1 und RK 3 vorgenommen.

 

Stretense  War bisher im Straßenverzeichnis nicht aufgeführt, Straßenreinigung

   wird durchgeführt.  

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die korrekte Bezeichnung und Zuordnung der Straßen bzw. Straßenabschnitte zu den Reinigungsklassen ist zwingend erforderlich für die Veranlagung der Straßenreinigungsgebühren.

 

 

 

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Anlagen:

 

1. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam vom 24.06.2022

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung (53 KB)