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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam vom 24.06.2022.
Sachdarstellung:
Die Anlage 2 – Straßenverzeichnis der Straßen, in denen die Hansestadt Anklam Leistungen erbringt (alphabetisch mit Zuordnung der Reinigungsklassen) ist wie folgt zu ergänzen:
Ebereschenweg RK 1
Mühlenstraße RK 1 Friedländer Straße bis Buswendeschleife – ausgenommen
im Bereich des Stadions (kein Bord)
RK 3 halbseitig im Bereich des Stadions (kein Bord)
Stretense RK 1 Stretense Dorfstraße von Bundesstraße bis Ende Asphaltstraße
Ortsausgang
Erläuterung zu den Ergänzungen:
Ebereschenweg War bisher im Straßenverzeichnis nicht aufgeführt, Straßenreinigung
wird durchgeführt.
Mühlenstraße Ist bereits im Straßenverzeichnis aufgeführt, es wurde eine konkretere
Beschreibung der Bereiche für die RK 1 und RK 3 vorgenommen.
Stretense War bisher im Straßenverzeichnis nicht aufgeführt, Straßenreinigung
wird durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die korrekte Bezeichnung und Zuordnung der Straßen bzw. Straßenabschnitte zu den Reinigungsklassen ist zwingend erforderlich für die Veranlagung der Straßenreinigungsgebühren.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung (53 KB) |