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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992
„Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt“ als Satzung.
2. Die Begründung, die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die zusammenfassende
Erklärung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 1.
Abschnitt“ werden gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992
„Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt“ entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt
Anklam bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung und die
Begründung mit der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung während der Dienststunden von
jedermann einzusehen ist und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 25.08.2022 die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen vorgenommen. Die Anregungen und Hinweise wurden in die 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt“ eingearbeitet.
Mit dem Satzungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren zur 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt“ zum Abschluss gebracht werden.
Der Bebauungsplan bedarf nach Satzungsbeschluss keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, da dieser aus der derzeit rechtswirksamen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam entwickelt wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt, Produkt 51101 „Stadtentwicklung“, Konto 5625500 „Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen“ stehen die notwendigen Mittel zur Verfügung.
Anlagen:
Anlage 1 – Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
Anlage 2 – Begründung mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Anlage 3 – zusammenfassende Erklärung