Drucksache - 2020/FB2/093-002  

Betreff: Antrag der CDU Fraktion zur Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Unterzeichner FB/SG:1. Steffen Göritz
2. Fraktionsvorsitz
Bezüglich:
2020/FB2/093
Federführend:Fraktion CDU Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
27.02.2020 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam abgelehnt   

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Antrag:

 

Haushaltsplan 2020/2021, Planungsdaten Seite72

 

Produkt

Ergebniskonto

Text

Hebesatzveränderung

6.1.1.00

4011000

Grundsteuer A

2020 = 500 % ab 2021 auf 600 %

6.1.1.00

4012000

Grundsteuer B

Ab 2020 von 460 % auf 490 %

6.1.1.00

4013000

Gewerbesteuer

2020 = 400 % ab 2022 auf 450 %

 

Die Hebesätze für die Grundstuer A, B und Gewerbesteuer sind nicht anzupassen. Die derzeitigen Hebesätze sind in Ansatz zu bringen.

 

Die Mindereinnahmen sind durch Senkungen der Ausgaben in den THH 1 und 3 zu deckeln.

 

 

 

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Stammbaum:
2020/FB2/093   Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2020 und 2021   Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur   Beschlussvorlage
2020/FB2/093-001   Antrag der CDU Fraktion zur Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2020 und 2021   Fraktion CDU   Antrag
2020/FB2/093-002   Antrag der CDU Fraktion zur Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2020 und 2021   Fraktion CDU   Antrag
2020/FB2/093-003   Antrag der NPD Fraktion zur Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2020 und 2021   Fraktion NPD   Antrag