Drucksache - 2020/FB2/093  

Betreff: Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
17.02.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
18.02.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur Empfehlung
19.02.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Kultur ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
27.02.2020 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Band 1  
Band 2, kurze Fassung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

I.    Die Stadtvertretung erlässt für die Haushaltsjahre 2020/2021 folgende Haushaltssatzung für die Hansestadt Anklam:

 

Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam

für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 27.02.2020 und nach Bekanntgabe

der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen

folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

wird

      2020    2021  

 

festgesetzt auf     1.470.400 EUR  3.011.100 EUR.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 7.807.400 EUR.

 

 

§ 4

Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird

      2020    2021

 

festgesetzt auf     30.070.500 EUR  19.470.000 EUR.

 

(Darunter zur Vorfinanzierung von Fördermitteln  

      20.070.500 EUR    9.470.000 EUR)

 

§ 5

 Hebesätze 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt im Haushaltsjahr 2020 99,9875 und im Haushaltsjahr 2021 99,4875 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

§ 7 Wertgrenzen

 

  1. Notwendigkeit zur Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung

 

a)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 50.000 EUR

 

b)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 50.000 EUR

 

c)      Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV  M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

 

d)      Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.

 

  1. Regelungen zu Investitionsmaßnahmen

 

a)      Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die zu erläutern sind, wird auf  50.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.

 

b)      Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.

 

c)      Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.

 

d)      Ansätze für Zahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 3 GemHVO bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Investition in ihren wesentlichen Teilen genutzt werden kann oder die Maßnahme durchgeführt wurde. Soweit die Zahlungsermächtigung im Vorjahr nicht oder nur unwesentlich (Planungskosten) in Anspruch genommen wurde kommt eine Ermächtigungsübertragung grundsätzlich nicht in Betracht und die Mittel sind im Haushaltsplan neu zu veranschlagen.

 

  1. Wesentlichkeitsgrenzen bei Rückstellungen

Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend sind Rückstellungen nicht zu bilden, sofern sie im Einzelfall den Wert von 3.000 € unterschreiten.

 

Nachrichtliche Angaben:

Anklam, den                                                                              

Siegel                 

                         

Michael Galander

Bürgermeister 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachdarstellung:

 

  1. Die Hansestadt Anklam hat entsprechend §§ 45- 47 (1) Kommunalverfassung M-V (KV M-V) für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und Möglichkeiten der  Stadt. Mit ihm können Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat und gegebenen Falls erforderliche rechtsaufsichtsbehördliche Genehmigungen erteilt worden sind. Die Verwaltung ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden.

 

  1. Aufgrund der guten Erfahrungen im Zeitraum 2015/2016 und auf Empfehlung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde legt die Verwaltung für die Jahre 2020 und 2021 erneut  einen Doppelhaushalt gemäß § 45 (2) KV M-V zur Beschlussfassung vor. Damit werden folgende Ziele verfolgt:

 

  • Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf die Durchführung von Investitionen für die Verwaltung und für Dritte (Fördermittelgeber, Bauunternehmen, Banken)
  • Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf die Auszahlung von Zuwendungen an Dritte
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Haushaltsplanung
  • Reduzierung des Befassungsaufwandes der Stadtvertretung für die Haushaltsplanung

 

 

  1. Ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes ist für 2020 mit -41,3 TEUR knapp verfehlt und für 2021 mit 88,1 TEUR gelungen.

Der Finanzhaushalt weist wiederum in Haushaltsjahren 2020/2021 kein Defizit aus.

Es ergibt sich ein Überschuss beim Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich planmäßiger Tilgung in Höhe von 1.700 EUR bzw. 1.273.300 EUR aus.

 

  1. Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2024 wird die vorzutragende Deckungslücke im Ergebnishaushalt bei Berücksichtigung von Rücklagenänderungen auf rd. 15 Mio € anwachsen. Die Rücklagenentnahme verhindert einen Aufbau des Eigenkapitals um rd. 6,6 Mio € im Betrachtungszeitraum.

 

Im Finanzhaushalt ist das vorzutragende per 31.12.2018 aufgelaufene Defizit beim Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich planmäßiger Tilgung in Höhe von -4,3 Mio EUR bereits durch Überschüsse in den Finanzrechnungen in 2017, 2018 und 2019 sowie dafür gewährte Konsolidierungszuweisungen des Landes  per 31.12.2019 auf -2,9 Mio EUR reduziert. Mit der vorliegenden Finanzplanung ist eine diesbezügliche Entschuldung möglich, soweit es gelingt, die Finanzrechnungen so wie geplant unterjährig mit Überschüssen abzuschließen.

 

  1. Der tatsächliche Bedarf an Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit lag Ende 2018 bei 7,2 Mio €. Er wird bis Ende 2024 zur Sicherung der unterjährigen Zahlungsfähigkeit als möglicher Rahmen auf 10 Mio € kalkuliert.

 

  1. Wesentliche Ursachen der defizitären Haushaltslage

 

  • unzureichende Finanzausstattung durch das Land
    • Umlagen an den Landkreis gestiegen (Kreisumlage)
    • Altfehlbetragsumlage
    • steigende Tarife bei Bewirtschaftungskosten
    • hoher und wachsender Unterhaltungsstau bedingt hohen Unterhaltungsaufwand
    • Personalkostensteigerungen
    • nur langsame Erholung des Gewerbesteueraufkommens

 

In Grenzen beeinflussbar und weiter zu optimieren sind hingegen:

 

  • die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren die Bewirtschaftungskosten
  • die Realsteuerhebesätze
  • das Engagement der Stadt im Bereich der freiwilligen Leistungen
  • die Eigenkapitalverzinsung der städtischen Gesellschaften

 

  1. Der tatsächliche Bedarf an Investitionen ist deutlich größer als im Investitionsplan abgebildet. Unter Berücksichtigung der schwierigen Haushaltslage wird man auch in den nächsten Jahren diesen Bedarf nur teilweise planungsseitig veranschlagen können. Mittelfristig bleiben die Sanierung der Schwimmhalle, die Errichtung eines Schulcampus in der Innenstadt sowie der Umbau der Nikolaikirche zum Ikareum die wichtigsten Investitionsvorhaben der Stadt. Größere investive Maßnahmen in 2020 und 2021 sind folgende. Wobei die Maßnahmen im ersten Absatz umfangreich gefördert werden.

 

  • Schulcampus (3.900 T€)
  • Ersatzneubau Schwimmhalle (9.000 T€)
  • Umbau der Nikolaikirche zum Ikareum (1.611 T€)
  • Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr mit erforderlicher Technik, Fahrzeugen und Planung Halle (1.400 T€)
  • Ausbau der Straßenbeleuchtung (600 T€)
  • Fortsetzung Ausbau Gellendiner Weg (970 T €)
  • die Eigenanteile für die Maßnahmen der Städtebauförderung (1.849 T€)

 

  • Schulgebäude Grundschule „Gebrüder Grimm“ (200 T€)
  • Schulgebäude Realschule „Friedrich Schiller“ (200 T€)
  • Sanierung Sporthalle Eichenweg (290 T€)
  • weitere Erschließung Wohngebiet Mittelfeld (800 T€)
  • Neubau einer Halle für den Betriebshof (750 T€)
  • Erwerb Fahrzeug Betriebshof (100 T€)
  • Kreisverkehr Lübecker Straße/Friedländer Landstraße (650 T€)
  • Kreisverkehr Leipziger Allee/Friedländer Land-, Straße (350 T€)
  • Tourismusförderung-Fortführung Leitsystem (105 T€)

 

In einem Umfang von fast 8,2 Mio € werden investive Auszahlungsermächtigungen von 2018/2019 nach 2020 für verschiedene Investitionsmaßnahmen übertragen, weil die für 2019 geplanten Maßnahmen u.a. durch eine späte Haushaltsgenehmigung nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Größere Posten dabei sind:

 

  • Schulcampus (11.280 T€)
  • Ersatzneubau Schwimmhalle (559 T€)
  • Umbau der Nikolaikirche zum Ikareum (3.000 T€)
  • Neubau einer Halle für den Betriebshof (400 T€)
  • Investitionszuwendung für Neubau einer Kita (2.269 T€)
  • Sanierung Sporthalle Südstadt (150 T€)
  • die Eigenanteile für die Maßnahmen der Städtebauförderung (788 T€)
  • Ausbau Straßenbeleuchtung (1.023 T€)
  • Gellendiner Weg (647 T€)
  • Diebsteig (420 T€)

 

Dafür stehen Kreditermächtigungen, Einnahmen aus Förderungen und positive investive Vorträge aus Vorjahren aus 2018/2019 zur Verfügung.

 

Der Haushalt 2020/2021 erlaubt noch keine outputorientierte Steuerung. Erst mit Vorlage von aussagefähigen Kennzahlen, die qualifizierte, landesweite Vergleiche im kreisangehörigen Raum zulassen, wird dieses Ziel der Doppik in den nächsten Jahren umgesetzt.

 

 

  1. Im Übrigen wird zur Erlangung eines Gesamtüberblicks auf die Ausführungen im Vorbericht und in den Anlagen verwiesen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt

 

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Anlagen:

 

Haushaltsplan 2019 – Band I

Haushaltsplan 2019 – Band II (Beteiligungsbericht)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Band 1 (13481 KB)      
Anlage 2 2 Band 2, kurze Fassung (82 KB)      
Stammbaum:
2020/FB2/093   Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2020 und 2021   Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur   Beschlussvorlage
2020/FB2/093-001   Antrag der CDU Fraktion zur Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2020 und 2021   Fraktion CDU   Antrag
2020/FB2/093-002   Antrag der CDU Fraktion zur Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2020 und 2021   Fraktion CDU   Antrag
2020/FB2/093-003   Antrag der NPD Fraktion zur Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2020 und 2021   Fraktion NPD   Antrag