Auszug - Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtungen Radweg, Gehweg und Straßenentwässerung der Pasewalker Allee  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
FB1/439/2011 Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtungen Radweg, Gehweg und Straßenentwässerung der Pasewalker Allee
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Brigitte Ibendorf
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt:

 

  1. den Aufwand für den Abschnitt des Ausbaus der Teileinrichtungen Radweg, Gehweg und Straßenentwässerung der Pasewalker Allee stadtauswärts links, beginnend an der Kreuzung Hospitalstraße/Ossietzkystraße, mittig der Ossietzkystraße bis zur Einmündung des Kleinbahnweges mittig der Straße entsprechend § 4 Abs (2) der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ gesondert, wie in der Anlage dargestellt, abzurechnen und

 

  1. den Beitrag für die Teileinrichtungen Radweg (§ 3 (2) 2. der Ausbaubeitragssatzung), Gehweg (§ 3 (2) 4. der Ausbaubeitragssatzung) und Straßenentwässerung (§ 3 (2) 8. der Ausbaubeitragssatzung) des o. g. Abschnittes der Pasewalker Allee Straßenausbaubeiträge im Wege der Kostenspaltung nach § 7 Abs. 3 KAG M-V in Verbindung mit § 6 der o. g. Satzung selbständig zu erheben.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0