Auszug - Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:35 - 19:15 Anlass: Sitzung
FB2/077/2011 Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Jörg Schröder
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 16.12.1999.

 

Der § 3 Absatz 1 lautet künftig folgendermaßen:

 

„Die Stadtvertreter können sich zu Fraktionen zusammenschließen oder bestehenden Fraktionen mit deren Zustimmung beitreten. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei, bei mehr als 25 Stadtvertretern aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Soweit die Fraktionen Zuwendungen aus dem Gemeindehaushalt erhalten, ist die Verwendung dieser Mittel im Rahmen der örtlichen Prüfung zu prüfen. Eine Verwendung der Zuwendungen für Parteiaufgaben ist unzulässig.“

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

1