öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 10.03.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:35 - 19:15 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB2/077/2011 Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Herr Jörg Schröder | |||||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Beteiligt: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | |||||
Bearbeiter/-in: | Bothmann, Sybille | |||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 16.12.1999.
Der § 3 Absatz 1 lautet künftig folgendermaßen:
„Die Stadtvertreter können sich zu Fraktionen zusammenschließen oder bestehenden Fraktionen mit deren Zustimmung beitreten. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei, bei mehr als 25 Stadtvertretern aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Soweit die Fraktionen Zuwendungen aus dem Gemeindehaushalt erhalten, ist die Verwendung dieser Mittel im Rahmen der örtlichen Prüfung zu prüfen. Eine Verwendung der Zuwendungen für Parteiaufgaben ist unzulässig.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 20 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 1 |