Auszug - Abschluss eines öffentl.-rechtl. Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV MV zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
FB2/066/2010 Abschluss eines öffentl.-rechtl. Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV MV zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV MV zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung zwischen der Stadt Anklam, der Gemeinde Heringsdorf, den Ämtern Am Peenestrom, Anklam-Land, Usedom-Nord, Usedom-Süd und Züssow und dem Amt Neverin gemäß dem beiliegenden Vertragsentwurf zu. Grundlage bildet der § 167 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit dem Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0