Drucksache - FB2/066/2010  

Betreff: Abschluss eines öffentl.-rechtl. Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV MV zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Finanzausschuss Empfehlung
29.11.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
09.12.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV MV zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung zwischen der

 

Stadt Anklam, der Gemeinde Heringsdorf, den Ämtern Am Peenestrom, Anklam-Land, Usedom-Nord, Usedom-Süd und Züssow

und

dem Amt Neverin

 

gemäß dem beiliegenden Vertragsentwurf zu. Grundlage bildet der § 167 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit dem Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung hat sich in Ihrer Sitzung am 26.08.2010 in der Drucksache FB2/059/2010 einstimmig für den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Rechnungsprüfung mit dem Amt Neverin ausgesprochen. In der Vorlage erfolgte bereits eine umfangreiche Sachdarstellung, worauf hiermit Bezug genommen wird.

 

Nunmehr liegt der Entwurf des „öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV MV zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung“ vor. Dieser ist in der Anlage beigefügt. Der Entwurf ist vom Rechnungsprüfungsamt Neverin erarbeitet und mit den anderen beteiligten Ämtern abgestimmt worden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Beratung am 17.11.2010 bemängelt, dass hinsichtlich der Finanzierung keine konkreten Zahlen im Vertrag benannt sind und beantragt, dies durch eine Anlage zu konkretisieren.

 

Eine Anlage zum Vertragsentwurf kann nach Aussage der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes Neverin nicht mehr ergänzt werden, und da die Abrechnung „spitz“ erfolgen wird und der Vertrag in dieser Fassung bereits vom Amt am Peenestrom beschlossen. Sie war aber so freundlich zu bestätigten, in welche Höhe sich die Kosten je Einwohner bewegen werden und anzubieten, dass dies auch außervertraglich als Nebenabrede vereinbart werden könnte (siehe Anlage 1).

 

Einem Wunsch des Finanzausschusses entsprechend liegt als Anlage 2 der im § 1 des Vertrages angesprochene Abschnitt 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG M-V) bei.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Rechnungsprüfung zuzustimmen.