Auszug - Abschluss eines öffentl.-rechtl. Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV MV zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:35 Anlass: Sitzung
FB2/066/2010 Abschluss eines öffentl.-rechtl. Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV MV zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   

 

Herr Dr. Butzke informiert, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 17.11. kritisch angemerkt hat, dass in Bezug auf den § 5 (Finanzierung) keine konkreten Zahlen in dem Vertrag stehen. Es wurde der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung sich dafür einsetzen möge, dass dieser Vertrag noch eine Anlage enthält, wo konkret gesagt wird, was auf uns pro Einwohner zukommt.

 

In einem Gespräch mit der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes Neverin wurde gesagt, dass wir das so nicht mehr machen können. Bereits abgeschlossene Verträge mit Gemeinden des Amtes „Am Peenestrom“ müssten rückabgewickelt und aufgelöst werden. Aber sie wird der Verwaltung ein verbindliches Schreiben von der Amtsleiterin Neverin zukommen lassen, woraus ersichtlich ist, wie hoch die tatsächlichen Kosten je Einwohner sind. Dieses Schreiben liegt nun vor und wird auch redaktionell noch der Beschlussvorlage für die Stadtvertretung beigefügt.

 

Frau Zeretzke bezieht sich auf das Schreiben vom Amt Neverin; für sie ist das ein theoretischer Wert. Sie meint, dass es Kriterien geben muss, wie das abgerechnet werden muss. Sie kann keine Basis erkennen.

 

Herr Dr. Butzke sagt, dass sich für die Dauer von 5 Jahren nicht vorhersagen lässt, was alles an Kosten auf uns zukommt. Es gibt keine Garantien.

 

Herrn Lichtwardt stören die zusätzlichen Leistungen; er fragt, für welche Leistungen wir überhaupt bezahlen.

 

Herr Dr. Butzke erklärt, dass die Mitarbeiter im Laufe des Jahres schon permanent hierher kommen, sie lassen sich die Bücher vorlegen, prüfen in der Kernverwaltung den kassenmäßigen Abschluss, den haushaltsmäßigen Abschluss, die Bildung von Kasseneinnahmereste, Rücklagen usw.

Das sind alles Sachen, die der Rechnungsprüfungsausschuss in dieser Komplexität im Rahmen der Doppik gar nicht leisten könnte.

 

In der weiteren Diskussion wird von Herrn Gabe der Vertrag für „schwammig“  gehalten, da keine konkreten Kosten genannt sind. Er weist darauf hin, dass wir für 5 Jahre mit dem Vertrag gebunden sind.

 

Herr Lange weist darauf hin, dass im § 7 Abs. 2 die Kündigungsfrist geregelt ist.

 

Herr Lichtwardt fragt wiederholt nach, welche Leistungen die örtliche Prüfung umfasst. Herr Dr. Butzke und Herr Lange antworten darauf, dass sich das aus dem im § 1 angesprochenen Abschnitt 1 des KPG M-V ergibt.

 

Im Ergebnis der umfangreichen Diskussion wird sich darauf geeinigt, dass für die

Stadtvertretung zur Beschlussvorlage aus dem Kommunalprüfungsgesetz (KPG-M-V) vom 6. April 1993 der Abschnitt 1 angefügt wird.

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV MV zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung zwischen der

 

Stadt Anklam, der Gemeinde Heringsdorf, den Ämtern Am Peenestrom, Anklam-Land, Usedom-Nord, Usedom-Süd und Züssow

 

und

dem Amt Neverin

 

gemäß dem beiliegenden Vertragsentwurf zu. Grundlage bildet der § 167 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit dem Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2