Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters gem. § 38 (4) KV M-V - ÜPL Stromkosten Betriebshof  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:35 Anlass: Sitzung
FB1/421/2010 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters gem. § 38 (4) KV M-V -
ÜPL Stromkosten Betriebshof
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Manuela Kwasniak
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   

 

Frau Thurow gibt Erläuterungen.

 

Auf Anforderung wird Frau Thurow eine Aufschlüsselung über die Darstellung der Kosten der Beschlussvorlage zur Stadtvertretung beifügen.

 

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters bezüglich der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.382,89 Euro auf der HHSt. 7720-541000 (Betriebshof Stromkosten). Die Deckung erfolgt aus der HHSt. 7720-500000 (Betriebshof Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0