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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters bezüglich der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.382,89 Euro auf der HHSt. 7720-541000 (Betriebshof Stromkosten). Die Deckung erfolgt aus der HHSt. 7720-500000 (Betriebshof Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens).
Sachdarstellung:
Nach Vorliegen der Jahresrechnung der E.ON e.dis wurde festgestellt, dass die eingeplanten Mittel nicht ausreichen. Auf Grund des langen und strengen Winters war der Stromverbrauch doch erheblich höher als eingeplant.
Da bis zum Fälligkeitstermin der Rechnung keine Möglichkeit bestand, eine Vorlage in die Stadtvertretung einzubringen, wurde vom Bürgermeister eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 38 (4) KV M-V getroffen. Damit sollte verhindert werden, dass dem Betriebshof der Strom auf Grund nicht bezahlter Forderungen abgestellt wird.
Auf Grund der Wertgrenzenregelung der Hauptsatzung ist eine Entscheidung der Stadtvertretung erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsansatz 2010: 1.500,00 Euro
Raten Februar – September 8 x 128,00 Euro - 1.024,00 Euro
Vorauszahlung Betriebskosten an VS - 180,64 Euro
verbleiben 295,36 Euro
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Jahresrechnung 2010 Stromverbrauch 976,25 Euro
neue Raten November 2010 – Januar 2011 702,00 Euro
3 x 234,00 Euro
zu zahlender Betrag 1.678,25 Euro
noch verfügbar - 295,36 Euro
Differenz: 1.382,89 Euro
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