Auszug - Verzicht auf eine Verfassungsklage zur gesetzlichen Festlegung des Kreisstadtsitzes  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:55 Anlass: Sitzung
BM/226/2010 Verzicht auf eine Verfassungsklage zur gesetzlichen Festlegung des Kreisstadtsitzes
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   

 

Herr Dr. Butzke sagt, dass die Verwaltung nicht empfehlen kann, eine Klage in Bezug auf den Kreissitz anzustreben. Die Verwaltung kann aus fachlichen Gründen auch nicht empfehlen, auf den Zug der Klagen anderer Landkreise aufzuspringen; es wird nicht so gesehen, dass eine erhöhte Quantität zu einer erhöhten Qualität des Urteils der Richter führen könnte. Inwiefern das aus kommunalpolitischen Erwägungen heraus dennoch als zweckdienlich erachtet wird, überlässt er den Stadtvertretern.

 

Die Fraktionen der IfA, CDU, DIE LINKE und die SPD folgen dem Vorschlag der Verwaltung und halten es für zweckmäßiger, den Landkreis Ostvorpommern zu unterstützen. Herr Rusch (UBL ´94) ist sich nicht schlüssig, was richtig ist. Er sieht ebenfalls in einer Klage wenig Chancen. Er hält es für vernünftiger, den Landkreis in seinen Aktivitäten zu unterstützen und bei den künftigen Kreistagsabgeordneten für Anklam zu werben. Frau Reese (FDP) schließt sich der Auffassung an.

 

Herr Andrejewski (NPD-Fraktion) sieht durchaus eine Chance darin, Klage zu erheben. Die von Prof. Dr. Ewer vorgebrachte Argumentation orientiert sich an der Stadt Waren (Müritz). Für Waren (Müritz) hat es eine lange Anhörung gegeben, es hat einen langen Abwägungsprozess gegeben, am Ende hat man sich für Neubrandenburg entschieden. Abwägungsfehler konnten auch nicht festgestellt werden.

 

In Anklam hat es auch eine lange Abwägung gegeben, es hat eine lange Anhörung gegeben, dann hat man sich für Anklam entschieden; und dann hat man sich einfach ohne Abwägung, ohne Anhörung plötzlich gegen das Ergebnis der Anhörung und entgegen der Abwägung entschieden. Darin sieht er durchaus eine Chance, Klage zu erheben.

 

Am Schluss seiner Ausführungen fragt er: Wenn die Stadt dafür kein Geld ausgibt, dass sie Kreisstadt bleibt, wofür dann?

 

Nach den Statements der Fraktionen wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung verzichtet vor dem Hintergrund der in der Sachdarstellung gemachten Erläuterungen auf eine gerichtliche Auseinandersetzung bezüglich des Sitzes des neu zu bildenden Landkreises Südvorpommern, wie er am 07.07.2010 vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern im Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kreisstrukturgesetz) beschlossenen wurde.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

2