Auszug - II. Nachtragshaushaltssatzung 2010  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:55 Anlass: Sitzung
FB2/064/2010 II. Nachtragshaushaltssatzung 2010
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   

 

Herr Dr. Butzke weist die Damen und Herren Stadtvertreter auf die vor der Sitzung ausgeteilte Korrektur von 4 Planansätzen des Vermögenshaushaltes hin. Diese bittet er auch bei der Beschlussfassung zu beachten. Er erklärt, dass mit dem 2. Nachtragshaushalt die Finanzplanung geordnet und auf den aktuellen Stand gebracht wurde. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes fehlen uns 172 TEUR. Bereits seit Januar ist bekannt, dass sich diese Problematik im kommenden Jahr vermutlich noch verschärfen wird. Wir sind also gefordert gegenzusteuern. So wäre es durchaus möglich und ratsam über mehrheitsfähige Anträge bereits jetzt Verbesserungen im 2. NTHH zu erreichen.

 

Zentraler Bestandteil des 2. NTHH ist die finanzielle Absicherung der Fortführung der Arbeiten zur Dachsanierung der Nikolaikirche. Gegenüber dem 1. NTHH wurden weitere ca. 700 TEUR vom Land eingeworben, wobei im schlechtesten Fall davon 400 TEUR später zurückgezahlt werden müssten. Wir arbeiten aber daran, dass dies in diesem Umfang nicht passiert. Das zu erwartende Steueraufkommen musste bedauerlicherweise deutlich nach unten korrigiert werden. Die weiteren im Vorbericht aufgeführten Veränderungen gegenüber dem 1. NTHH sind vergleichsweise unspektakulär.

 

Weiter meint er, dass manch einer, seiner Ansicht nach nicht unberechtigt, die Ausgabenpolitik der vergangenen Monate kritisch betrachten mag. Man mag auch nicht mit allen Ansätzen des vorliegenden Haushaltes übereinstimmen. Er bittet aber und wirbt dafür, dies sachlich auszudiskutieren und nicht zum Gegenstand einer Kampfabstimmung über den Nachtrag zu machen. Dafür, sagt er, steht zu viel auf dem Spiel.

 

Eine Ablehnung bedeutet weiteren wochenlangen Stillstand bei den Arbeiten an der Nikolaikirche. Dies wäre eine schallende Ohrfeige für all jene, die uns im Innen- und Bauministerium in den letzten Monaten außerordentlich große finanzielle Unterstützung gewährt haben. Vor allem würden die Bürger der Stadt dafür wohl kaum Verständnis zeigen.

Es wird künftig genug andere Schwierigkeiten und Risiken geben. Legen wir uns also nicht noch selber zusätzliche Steine in den Weg.

 

Frau Jasinski – Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2010 beschlossen, der Stadtvertretung vorzuschlagen, den II. NTHH abzulehnen. Sie meint, dass wir durch viel Überarbeitung erreichen müssen, dass der Haushalt wieder ausgeglichen wird.

 

Die Fraktionen, Herr Rusch (UBL ´94) und Frau Reese (FDP) geben ihre Statements ab. Mehrheitlich wird sich dafür ausgesprochen, dem Haushalt zuzustimmen. Anträge werden nicht gestellt. Danach wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt den 2. Nachtragshaushaltsplan 2010 der Hansestadt Anklam zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und die sich daraus ergebende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2010.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung sieht vor:

 

 

1.1 Verwaltungshaushalt

 

 

 

      Verminderung der Einnahmen um

 

146.700 EUR

auf

16.159.000 EUR

      Erhöhung der Ausgaben um

25.800 EUR

auf

16.331.500 EUR

 

 

 

 

1.2 Vermögenshaushalt

 

 

 

      Erhöhung der Einnahmen und

 

 

 

      Ausgaben um

806.600 EUR

auf

5.522.200 EUR

 

 

 

 

2. Gesamtbetrag der Kredite

 

 

 

    Veränderung um

0 EUR

auf

400.000 EUR

    davon zum Zwecke der Umschuldung

0 EUR

auf

0 EUR

 

 

 

 

3. Veränderung der Entnahme aus

 

 

 

    der allgemeinen Rücklage um

19.700 EUR

auf

634.900 EUR

 

 

 

 

4. Verminderung des Kassenkredites                 

    um

14.600 EUR

auf

1.615.900 EUR

 

 

 

 

5. Veränderung der Verpflichtungser-

 

 

 

    mächtigungen um

698.000 EUR

auf

1.046.500 EUR

 

 

 

 

6. Keine Veränderung der Hebesätze

 

 

 

 

 

 

 

   Grundsteuer A

250 v.H.

 

 

   Grundsteuer B

350 v.H.

 

 

   Gewerbesteuer

350 v.H.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

2