öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 14.10.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 18:55 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB2/064/2010 II. Nachtragshaushaltssatzung 2010 | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Beteiligt: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | |||||
Bearbeiter/-in: | Miller, Sandra | |||||||
Herr Dr. Butzke weist die Damen und Herren Stadtvertreter auf die vor der Sitzung ausgeteilte Korrektur von 4 Planansätzen des Vermögenshaushaltes hin. Diese bittet er auch bei der Beschlussfassung zu beachten. Er erklärt, dass mit dem 2. Nachtragshaushalt die Finanzplanung geordnet und auf den aktuellen Stand gebracht wurde. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes fehlen uns 172 TEUR. Bereits seit Januar ist bekannt, dass sich diese Problematik im kommenden Jahr vermutlich noch verschärfen wird. Wir sind also gefordert gegenzusteuern. So wäre es durchaus möglich und ratsam über mehrheitsfähige Anträge bereits jetzt Verbesserungen im 2. NTHH zu erreichen.
Zentraler Bestandteil des 2. NTHH ist die finanzielle Absicherung der Fortführung der Arbeiten zur Dachsanierung der Nikolaikirche. Gegenüber dem 1. NTHH wurden weitere ca. 700 TEUR vom Land eingeworben, wobei im schlechtesten Fall davon 400 TEUR später zurückgezahlt werden müssten. Wir arbeiten aber daran, dass dies in diesem Umfang nicht passiert. Das zu erwartende Steueraufkommen musste bedauerlicherweise deutlich nach unten korrigiert werden. Die weiteren im Vorbericht aufgeführten Veränderungen gegenüber dem 1. NTHH sind vergleichsweise unspektakulär.
Weiter meint er, dass manch einer, seiner Ansicht nach nicht unberechtigt, die Ausgabenpolitik der vergangenen Monate kritisch betrachten mag. Man mag auch nicht mit allen Ansätzen des vorliegenden Haushaltes übereinstimmen. Er bittet aber und wirbt dafür, dies sachlich auszudiskutieren und nicht zum Gegenstand einer Kampfabstimmung über den Nachtrag zu machen. Dafür, sagt er, steht zu viel auf dem Spiel.
Eine Ablehnung bedeutet weiteren wochenlangen Stillstand bei den Arbeiten an der Nikolaikirche. Dies wäre eine schallende Ohrfeige für all jene, die uns im Innen- und Bauministerium in den letzten Monaten außerordentlich große finanzielle Unterstützung gewährt haben. Vor allem würden die Bürger der Stadt dafür wohl kaum Verständnis zeigen.
Es wird künftig genug andere Schwierigkeiten und Risiken geben. Legen wir uns also nicht noch selber zusätzliche Steine in den Weg.
Frau Jasinski – Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2010 beschlossen, der Stadtvertretung vorzuschlagen, den II. NTHH abzulehnen. Sie meint, dass wir durch viel Überarbeitung erreichen müssen, dass der Haushalt wieder ausgeglichen wird.
Die Fraktionen, Herr Rusch (UBL ´94) und Frau Reese (FDP) geben ihre Statements ab. Mehrheitlich wird sich dafür ausgesprochen, dem Haushalt zuzustimmen. Anträge werden nicht gestellt. Danach wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt den 2. Nachtragshaushaltsplan 2010 der Hansestadt Anklam zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und die sich daraus ergebende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2010.
Die Nachtragshaushaltssatzung sieht vor:
1.1 Verwaltungshaushalt |
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Verminderung der Einnahmen um |
146.700 EUR | auf | 16.159.000 EUR |
Erhöhung der Ausgaben um | 25.800 EUR | auf | 16.331.500 EUR |
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1.2 Vermögenshaushalt |
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Erhöhung der Einnahmen und |
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Ausgaben um | 806.600 EUR | auf | 5.522.200 EUR |
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2. Gesamtbetrag der Kredite |
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Veränderung um | 0 EUR | auf | 400.000 EUR |
davon zum Zwecke der Umschuldung | 0 EUR | auf | 0 EUR |
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3. Veränderung der Entnahme aus |
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der allgemeinen Rücklage um | 19.700 EUR | auf | 634.900 EUR |
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4. Verminderung des Kassenkredites um | 14.600 EUR | auf | 1.615.900 EUR |
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5. Veränderung der Verpflichtungser- |
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mächtigungen um | 698.000 EUR | auf | 1.046.500 EUR |
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6. Keine Veränderung der Hebesätze |
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Grundsteuer A | 250 v.H. |
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Grundsteuer B | 350 v.H. |
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Gewerbesteuer | 350 v.H. |
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Enthaltungen: | 2 |