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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den 2. Nachtragshaushaltsplan 2010 der Hansestadt Anklam zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und die sich daraus ergebende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2010.
Die Nachtragshaushaltssatzung sieht vor:
1.1 Verwaltungshaushalt |
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Verminderung der Einnahmen um |
146.700 EUR | auf | 16.159.000 EUR |
Erhöhung der Ausgaben um | 25.800 EUR | auf | 16.331.500 EUR |
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1.2 Vermögenshaushalt |
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Erhöhung der Einnahmen und |
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Ausgaben um | 806.600 EUR | auf | 5.522.200 EUR |
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2. Gesamtbetrag der Kredite |
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Veränderung um | 0 EUR | auf | 400.000 EUR |
davon zum Zwecke der Umschuldung | 0 EUR | auf | 0 EUR |
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3. Veränderung der Entnahme aus |
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der allgemeinen Rücklage um | 19.700 EUR | auf | 634.900 EUR |
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4. Verminderung des Kassenkredites um | 14.600 EUR | auf | 1.615.900 EUR |
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5. Veränderung der Verpflichtungser- |
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mächtigungen um | 698.000 EUR | auf | 1.046.500 EUR |
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6. Keine Veränderung der Hebesätze |
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Grundsteuer A | 250 v.H. |
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Grundsteuer B | 350 v.H. |
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Gewerbesteuer | 350 v.H. |
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Sachdarstellung:
Die Notwendigkeit der 2. Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich hauptsächlich aus den geänderten Ansätzen für die Erneuerung des Daches der Nikolaikirche. Nachdem mit dem 1. Nachtragshaushalt 2010 bislang insgesamt 1.280,0 TEUR für die Dacherneuerung der Nikolaikirche bereitgestellt wurden und gleichzeitig darauf hingewiesen wurde, dass die Stadt sich um weitere finanzielle Unterstützung bemüht, sind mit Einbringung des 2. Nachtrages 2010 nunmehr insgesamt 1.976,0 TEUR im Haushalt veranschlagt. 400,0 TEUR resultieren aus einer Sonderbedarfszuweisung gemäß § 20 FAG des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 216,0 TEUR wurden nochmals im Rahmen des Konjunkturpakets II aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm zur Verfügung gestellt und weitere 80,0 TEUR werden durch die Altstadtsanierung zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen die Bauarbeiten nunmehr zu Ende geführt werden.
Weitere Veränderungen im Vermögenshaushalt sind beispielsweise die Erhöhung der Grundstückserlöse im Stadtgebiet um 25,0 TEUR, die Reduzierung der Baukosten für die Umbauarbeiten in der Regionalen Schule „Friedrich Schiller“ um 26,6 TEUR, da die Umbauarbeiten im Keller des Gebäudes entfallen. Minderausgaben sind ebenfalls bei den Dachdeckerarbeiten an der Regionalen Schule Käthe Kollwitz in Höhe von 27,0 TEUR zu verzeichnen, da das Ausschreibungsergebnis günstiger ausgefallen ist.
Demgegenüber stehen jedoch auch Mehrausgaben im Vermögenshaushalt. So erhöhen sich die Umbaukosten für die ehemalige Schülergaststätte um 40,0 TEUR sowie die Baukosten für die Dacherneuerung des Mühlentreffs um 12,0 TEUR.
Im Verwaltungshaushalt sind einige wenige Mehreinnahmen wie beispielsweise 25,0 TEUR durch den Holzverkauf der Stadtforst, 14,3 TEUR Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer oder 8,0 TEUR Zinsen aus Geldanlagen bei privaten Unternehmen (Banken) zu verzeichnen. Das Gros der Veränderungen machen jedoch die Mindereinnahmen aus. So ist eine weitere Reduzierung des zu erwartenden Gewerbesteueraufkommens in Höhe von 50,0 TEUR erforderlich. Im 1. Nachtrag wurde der Ansatz bereits um 120,0 TEUR gemindert. Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer hat die Abrechnung für das 2. Quartal 2010, entgegen der zuvor erfolgten Abrechnung für das 1. Quartal, Mindereinnahmen ergeben. Bezogen auf das Jahr 2010 macht dies eine Summe von 181,0 TEUR aus. Bleibt zu hoffen, dass die Abrechnung des 3. Quartals 2010 entsprechend der Vorjahre höher ausfällt.
Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt stellen eine Erhöhung der Werbungskosten für den Kreisstadtsitz über 25,6 TEUR sowie eine Erhöhung der Zuschüsse für den Präventionsrat in Höhe von 11,2 TEUR auf Grund der Durchführung einer Jungbürgerversammlung sowie eines stillen Protestes gegen eine NPD-Demonstration dar.
Die Kreditaufnahme ist gegenüber dem 1. Nachtragshaushalt 2010 unverändert in Höhe von 400,0 TEUR berücksichtigt. Der Kredit dient der allgemeinen Deckung des Vermögenshaushaltes.
Eine erhebliche Erhöhung ist bei den Verpflichtungsermächtigungen (VE) zu verzeichnen. Während im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2010 VE in Höhe von 348,5 TEUR beantragt und genehmigt wurden, werden nunmehr VE in Höhe von 1.046,5 TEUR beantragt. Dies basiert auf der Durchführung mehrerer Baumaßnahmen:
- 400,0 TEUR ergeben sich aus der evt. Rückzahlung der Sonderbedarfszuweisung für die Dacherneuerung der Nikolaikirche,
- 200,0 TEUR sind für den 2. Bauabschnitt der Erich-Mühsam-Straße, welcher im Jahr 2011 fertiggestellt werden soll, berücksichtigt sowie
- 98,0 TEUR für den Wegebau in der Stadtforst.
Des Weiteren sind die künftigen Ausgaben für die Altstadtsanierung im Rahmen der VE berücksichtigt (im 1. Nachtrag 348,5 TEUR – genehmigt). Diese VE müssen bereits jetzt veranschlagt werden, da die Stadt noch im Jahr 2010 vertragliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Maßnahmen eingeht.
Insgesamt ist festzustellen, dass der Vermögenshaushalt ausgeglichen ist. Dies war, wie im 1. Nachtrag ebenfalls nur durch einen Verbleib von Mitteln der allgemeinen Rücklage in Höhe von 348,3 TEUR im Vermögenshaushalt möglich. Der Verwaltungshaushalt weist trotz des vollständigen Einsatzes der gesonderten Rücklage zur Haushaltskonsolidierung und Mitteln der allgemeinen Rücklage sowie der kompletten Zuführung der Grundstückserlöse ein Defizit in Höhe von 172,5 TEUR aus.
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Haushaltsausgleich 2011 erhebliche Probleme bereiten. Während in 2010 die in den vergangenen Jahren angesammelte Rücklage zur Haushaltskonsolidierung, welche aus erhöhten Schlüsselzuweisungen aus Vorjahren resultiert, in Höhe von 1.473,2 TEUR zur Verfügung stand und vollständig aufgebraucht wurde, ist eine solche Deckungsmöglichkeit in 2011 nicht mehr vorhanden.
Im Stellenplan haben sich einige Änderungen ergeben (siehe dazu Stellenplan und Veränderungsliste zum Stellenplan), die aber nicht das reguläre Personal der Stadtverwaltung betreffen, sondern mit Sonderaufgaben zusammenhängen. Eine Stelle wurde zur Sicherung des gesetzlichen Umstellungstermins, befristet vom 01.10.2010 bis 31.12.2011, für die Vorbereitung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts eingerichtet. Eine weitere Änderung ergibt sich hinsichtlich einer der beiden Sachbearbeiterstellen zur Bearbeitung der Auftragsstatistik nach dem Zensusgesetz. Diese Stelle wird nicht wie ursprünglich angenommen, zum 01.10.2010 besetzt, sondern erst ab dem 01.01.2011.
Auf Grund des kurzen Zeitraumes und der derzeit für 2011 noch nicht hinreichend kalkulierbaren finanziellen Rahmenbedingungen war es nicht möglich, ein umsetzungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Gemäß den haushaltsrechtlichen Vorschriften hat sich die Verwaltung aber zeitnah intensiv mit der Problematik Haushaltskonsolidierung beschäftigt. In einer gesonderten Beschlussvorlage wird sich die Stadtvertretung in gleicher Sitzung mit den Schwerpunkten einer künftigen Haushaltskonsolidierung zu befassen haben. Diese Schwerpunkte werden der Verwaltung Orientierung für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes im Rahmen der Diskussion des Haushaltsplanes 2011 sein.
Anlagen:
II. Nachtragshaushaltsplan 2010
Stellungnahme des Personalrats zum Stellenplan