Auszug - Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:55 Anlass: Sitzung
FB2/065/2010 Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   

 

Herr Dr. Butzke erklärt, dass wir sicherlich Gerichtskosten haben und höchstwahrscheinlich werden wir in den nächsten Jahren das Aufkommen an der Vergnügungssteuer geringer bemessen müssen. Aber am meisten ärgert ihn, dass eine Lenkungssteuer, die über Jahre funktioniert hat und über Jahre von den Kommunen als sehr praxisnah empfunden und praktiziert wurde, von den Verwaltungsrichtern in Leipzig gekippt wurde. Die betrieblichen Interessen der Spielhallenbetreiber wurden höher angesiedelt als die Belange der Kommunen, diese Sache einzudämmen in einem kleinen Maße zu belassen und die Lenkungsfunktion wird mehr und mehr ausgehöhlt. Das empfindet er neben der finanziellen Seite moralisch und gesellschaftlich sehr bedenklich.

 

Das Aufkommen wird sich vermutlich etwas geringer gestalten. In den Fraktionen wurde er gefragt, was wir durch die Rückwirkung bis 1997 zurückzahlen müssen. Er sagt, sicherlich haben all diejenigen, die dagegen Widerspruch eingelegt haben, einen Anspruch auf die Auskehr des Differenzbetrages. Wir müssen jetzt bei jedem Gerät künftig die Einspielergebnisse uns mitteilen lassen; das haben wir noch nicht. Er geht davon aus, dass die Lobby dieser Spielhallenbetreiber sich mächtig über dieses Urteil gefreut hat, dass es wohl eher in die Richtung geht, dass wir etwas zurückzahlen müssen.

 

Herr Rusch – UBL ´94 – stellt während der Diskussion den Antrag,

 

                            den Steuersatz bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit von 15 % auf

20 % zu erhöhen.

 

Über den Antrag wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                            17

Nein-Stimmen:                1

Enthaltungen:                              2

 

             

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Hansestadt Anklam über das Erheben einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten, einschließlich der Änderung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

2