Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Hansestadt Anklam und dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam zur Aufgabenübertragung der Umlegung der Abwasserabgabe  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
FB2/049/2010 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Hansestadt Anklam und dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam zur Aufgabenübertragung der Umlegung der Abwasserabgabe
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   

 

Herr Wachlin nimmt an Diskussion und Abstimmung wegen Befangenheit (Mitglied des Vorstandes des Zweckverbandes) nicht teil; damit sind 21 Stadtvertreter anwesend.

 

Herr Dr. Butzke stellt klar, dass es sich hier um eine per Gesetz festgelegte Abwasserabgabe handelt, die aus ökologischen Gründen erhoben wird, weil Grundwasser durch Kleingartenanlagen geschädigt wird. Er bittet das in der öffentlichen Diskussion mit den Bürgern so rüberzubringen.

 

Herr Dr. Schultz nimmt ab 16:08 Uhr an der Versammlung teil, damit sind 22 Stadtvertreter anwesend.

 

Nach kurzer Diskussion wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam die Umlegung der Abwasserabgabe für Einleiter, die im Jahresdurchschnitt weniger als 8m³ je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser in ein Gewässer oder in den Untergrund einleiten (Kleineinleiter), zu übertragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0