Auszug - Zustimmung zum Entwurf des Eingemeindungsvertrages mit der Gemeinde Pelsin  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
FB2/040/2009 Zustimmung zum Entwurf des Eingemeindungsvertrages mit der Gemeinde Pelsin
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   

 

Herr Jörg Schröder gibt Erläuterungen. Er erklärt, dass sich auf den Entwurf einvernehmlich geeinigt wurde. Zu den möglichen finanziellen Auswirkungen gibt er zur Kenntnis, dass das Amt Anklam-Land der Auffassung ist, dass die Hansestadt Anklam einen gewissen Betrag gegenüber dem Amt Anklam-Land zahlen muss, um die Eingemeindung wirksam werden zu lassen, aufgrund des Personalüberhangs. Man hat errechnet, dass eine AK möglicherweise zur Stadt Anklam müsste. Der Hansestadt Anklam wurde ein Angebot gemacht über ein paar Jahresscheiben einen Betrag von 82.000 Euro erstattet zu bekommen. Über unseren Hausjuristen wurde geprüft, inwieweit diese Forderungen gerechtfertigt sein könnten. In der Kommunalverfassung und Kommentierung zur Kommunalverfassung konnten wir nicht erkennen, dass wir verpflichtet werden können, diese Zahlungen zu leisten. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird der Sachverhalt geprüft, diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

 

Nach kurzer Diskussion wird über die Beschlussvorlage abgestimmt. Auf Nachfrage wird Herr Schröder zur Zusammensetzung der Summe im nicht öffentlichen Teil noch mal eingehen.

 

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung stimmt dem im Entwurf anliegenden Vertrag hinsichtlich der Eingemeindung der Gemeinde Pelsin in die Hansestadt Anklam zu. Sie nimmt dabei zur Kenntnis, dass Seitens des Amtes Anklam-Land in diesem Zusammenhang Forderungen im Rahmen einer Auseinandersetzung in Höhe von insgesamt 82 TEUR geltend gemacht werden, über deren Rechtmäßigkeit derzeit nicht abschließend entschieden wurde.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1