öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 2 | |||||||
Gremium: | Finanzausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 15.12.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:30 - 17:10 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB1/231/2008 Beantragung einer überplanmäßigen Ausgabe zur Begleichung des Gebührenbescheides für 2008 des Amtes "Am Stettiner Haff" zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beteiligt: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||
Bearbeiter/-in: | Grunert, Siegrid | |||||||
Auf Nachfrage von Frau Zeretzke zu den in der Sachdarstellung angesprochenen der Stadt Anklam übertragenen Grundstücke erklärt Herr Stifft, dass es sich hierbei um Flächen handelt, die im letzten Jahr uns noch zugeteilt wurden. Das wird von Frau Czarske bestätigt. Sie erklärt hierzu, dass seit 1990 Restitutionsansprüche gestellt worden sind, die positiv beschieden worden sind. Da die Eigentumsumschreibungen noch nicht alle erfolgt sind, kommen immer neue Grundstücke dazu. Das hat mit dem Grundbuchamt zu tun.
Sie erklärt weiterhin, dass die Verwaltung gegen den Bescheid in Widerspruch gegangen ist. Die Begründung des Widerspruches steht noch aus, sie wird mit dem Rechtsamt, Herrn Lange, zurzeit erarbeitet. Dann wird sicherlich auch die Satzung auf den Prüfstand kommen. Die Verwaltung sieht nicht ein, dass sie für Leistungen Gebühren bezahlen soll, die sie gar nicht will. Die Rechnung wird zunächst aber erstmal bezahlt werden müssen.
Danach wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam beschließt für das Haushaltsjahr 2008 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.900,00 EUR in der Haushaltsstelle 8551-661100 (Stadtforstreviere/Beiträge und Gebühren) zur Begleichung der Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes an das Amt „Am Stettiner Haff“. Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 8551-130200 (Stadtforstreviere/Erlöse aus Jagdwirtschaft).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Enthaltungen: | 0 |