öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 23.10.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 19:30 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB3/017/2008 ÜPL zur Vorfinanzierung für Grabplatten halbanonymer Gräber | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste | Beteiligt: | Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste | |||||
Bearbeiter/-in: | Brüsch, Silke | |||||||
Es sind 22 Stadtvertreter anwesend, Herr Meyer und Herr Wachlin sind nicht mehr anwesend.
Die Fraktionen erklären ihr Unverständnis darüber, dass die Stadt in Vorleistung gehen will. Der Abschluss der Verträge wird in Frage gestellt.
Herr Bierwerth – FBL Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste – weist auf die Friedhofssatzung und Gebührensatzung hin. Mit dieser Satzung wurde bereits beschlossen, dass der Satz für halbanonyme Grabstätten 800,- Euro beträgt.
Darin ist die Grabplatte schon enthalten. Er erklärt, dass sie froh sind, zu diesen Konditionen die Grabplatten liefern zu können. Bei neuen Absprachen müssten sie die Satzung ändern, da die Grabplatten teurer werden würden.
Herr Lehrkamp lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt eine ÜPL zur Vorfinanzierung von Grabplatten für halbanonyme Gräber auf dem Kommunalen Friedhof.
Die Deckung in Höhe von 3.000 € erfolgt aus der HH-Stelle 7500-110000 (Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 9 |
Enthaltungen: | 5 |
Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt.