Auszug - ÜPL zur Vorfinanzierung für Grabplatten halbanonymer Gräber  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 23.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:30 Anlass: Sitzung
FB3/017/2008 ÜPL zur Vorfinanzierung für Grabplatten halbanonymer Gräber
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Brüsch, Silke   

Es sind 22 Stadtvertreter anwesend, Herr Meyer und Herr Wachlin sind nicht mehr anwesend

 

Es sind 22 Stadtvertreter anwesend, Herr Meyer und Herr Wachlin sind nicht mehr anwesend.

 

Die Fraktionen erklären ihr Unverständnis darüber, dass die Stadt in Vorleistung gehen will. Der Abschluss der Verträge wird in Frage gestellt.

 

Herr Bierwerth – FBL Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste – weist auf die Friedhofssatzung und Gebührensatzung hin. Mit dieser Satzung wurde bereits beschlossen, dass der Satz für halbanonyme Grabstätten 800,- Euro beträgt.

Darin ist die Grabplatte schon enthalten. Er erklärt, dass sie froh sind, zu diesen Konditionen die Grabplatten liefern zu können. Bei neuen Absprachen müssten sie die Satzung ändern, da die Grabplatten teurer werden würden.

 

Herr Lehrkamp lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt eine ÜPL zur Vorfinanzierung von Grabplatten für halbanonyme Gräber auf dem Kommunalen Friedhof.

 

Die Deckung in Höhe von 3.000 € erfolgt aus der HH-Stelle 7500-110000 (Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

9

Enthaltungen:

5

 

Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt.