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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt eine ÜPL zur Vorfinanzierung von Grabplatten für halbanonyme Gräber auf dem Kommunalen Friedhof.
Die Deckung in Höhe von 3.000 € erfolgt aus der HH-Stelle 7500-110000 (Benutzungsgebühren
u. ä. Entgelte).
Sachdarstellung:
Aus der HH-Stelle 7500-510000 sind nachstehende Leistungen abzurechnen:
- Kauf von Grabplatten für halbanonyme Gräber
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen auf dieser HH-Stelle noch 64,52 € zur Verfügung.
Im Jahr 2006 haben sich sechs Nutzer für eine halbanoyme Urnenbestattung mit einem kleinen Grabstein entschieden, 2007 waren es acht Beerdigungen dieser Art.
Im Jahr 2008 haben wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits 17 vollzogene oder noch angemeldete Beisetzungen dieses Typs.
Somit fanden in den Vorjahren auf dem Kommunalen Friedhof weniger halbanoyme Bestattungen mit kleinem Stein statt. Infolgedessen war auch beim Nachtrag nicht absehbar, dass diese Art der Beisetzung zunimmt und die eingestellten Mittel nicht ausreichen würden.
Die Kosten für eine Grabplatte belaufen sich auf 251,34 €, da ein Vertrag mit dem Steinmetz Kolodzeiski besteht, um ein einheitliches Bild der Grabplatten auf dem Friedhof zu gewährleisten.
Die Stadt Anklam geht nur in Vorleistung.
Die Situation auf der o.g. HH-Stelle stellt sich wie folgt dar:
HH-Ansatz 2008 2.500,00 €
Nachtrag 2008 500,00 €
Anordnungssoll 2.935,48 €
Aufträge (für 6 Bestattungen) 1.508,04 €
noch mögliche Bestattungen (6) 1.508,04 €
Fehlbedarf 2.951,56 €
gerundet 3.000,00 €
Die Deckung der Mehrkosten in Höhe von 3.000,00 € erfolgt aus der HH-Stelle 7500-110000 Benutzungsgebühren u.ä. Entgelte.
Für den aufzustellenden Haushalt 2009 ist die Einrichtung eines Deckungskreises beabsichtigt.