öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 11.09.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 18:40 | Anlass: | Sitzung | |||||
BM/158/2008 Sondierung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen der Hansestadt Anklam und dem Amt Anklam – Land |
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Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Bürgermeister | Beteiligt: | Bürgermeister | |||||
Bearbeiter/-in: | Bothmann, Sybille | |||||||
Herr Dr. Butzke informiert darüber, dass er und Herr Jörg Schröder mit Vertretern des Amtes Anklam-Land den Inhalt dieser Beschlussvorlage diskutiert haben. Auf der Ebene von Arbeitsgruppen sollte im Laufe der Jahre möglicherweise auch die institutionelle Vernetzung zwischen beiden Verwaltungsorganisationen wachsen. Es wurde der Vorschlag unterbreitet, dass zumindest in einer der ersten Anlaufberatungen ein Vertreter die kommunalpolitische Linie, er denkt da an den Bürgervorsteher, mit vertreten sein sollte. Die Stadtvertretung soll dann über Ergebnisse/Zwischenstände informiert werden.
Von Seiten der Fraktionen wird dem allgemein zugestimmt. Herr Lehrkamp lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
I. Die Hansestadt Anklam
... begrüßt die Initiative des Amtes Anklam – Land Möglichkeiten einer künftigen Zusammenarbeit mit der Hansestadt Anklam zu sondieren. Grundsätzlich hält auch die Hansestadt Anklam eine Kooperation zwischen beiden Verwaltungen für zweckmäßig.
... ist unbeschadet einer gewünschten Zusammenarbeit mit dem Amt Anklam – Land bestrebt, auch künftig Sitz eines im Ergebnis der Kreisgebietsreform neu gebildeten Landkreises zu werden. Eine Verknüpfung beider Aspekte oder gar der Versuch beides gegeneinander auszuspielen wäre unzulässig und nicht akzeptabel.
... erneuert ihre Bereitschaft, auf Wunsch des Amtes Anklam – Land über die Bereitstellung eines stadteigenen Grundstückes zur Nutzung als zentraler Sitz des Amtes Anklam – Land zu verhandeln.
Aus Sicht der Hansestadt Anklam ist der Zeitpunkt für ein derartiges Zusammengehen allerdings aus zwei wichtigen Gründen noch nicht reif.
Der erste Grund liegt in der Gemeindestruktur des Amtes Anklam – Land begründet. Die Anzahl der Gemeinden des Amtes ist mit 28 fast drei Mal so groß, wie die mit 10 gemäß § 125 (3) K-V M-V für vertretbar gehaltene Gemeindeanzahl. Die Reduzierung der Gemeindeanzahl auf ein vertretbares Maß in Verantwortung des derzeitigen Amtes ist somit eine Voraussetzung für ein Zusammengehen mit der Hansestadt Anklam. Es gibt schlichtweg keinen Grund, warum sich die Hansestadt Anklam neben der Lösung eigener Probleme auch noch dieser Herausforderung stellen sollte.
Der zweite Grund besteht darin, dass die Vorteile der Zusammenarbeit innerhalb eines Amtes erst in ca. 6 bis 8 Jahren voll zum Tragen kommen. Dann nämlich wird in beiden Verwaltungen ein erheblicher Anteil der Beschäftigten aus dem Dienst ausscheiden. Ein Zusammengehen beider Verwaltungen wäre dann ohnehin nicht nur nahe liegend sondern aus rationalen Gründen geradezu geboten. Derzeit hieße ein Zusammengehen, dass die beiderseits auskömmlichen Personalbestände lediglich zusammengelegt werden. Spareffekte sind daraus nicht zu erwarten. Betriebsbedingte Kündigungen träfen die wenigen jüngeren gut ausgebildeten Mitarbeiter und würden damit zu einer Schwächung des Leistungsvermögens der Verwaltung insgesamt führen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Damit ist Vorlage einstimmig bestätigt.