Auszug - Sondierung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen der Hansestadt Anklam und dem Amt Anklam – Land  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
BM/158/2008 Sondierung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen der Hansestadt Anklam und dem Amt Anklam – Land

   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   

Herr Dr

 

Herr Dr. Butzke informiert darüber, dass er und Herr Jörg Schröder mit Vertretern des Amtes Anklam-Land den Inhalt dieser Beschlussvorlage diskutiert haben. Auf der Ebene von Arbeitsgruppen sollte im Laufe der Jahre möglicherweise auch die institutionelle Vernetzung zwischen beiden Verwaltungsorganisationen wachsen. Es wurde der Vorschlag unterbreitet, dass zumindest in einer der ersten Anlaufberatungen ein Vertreter die kommunalpolitische Linie, er denkt da an den Bürgervorsteher, mit vertreten sein sollte. Die Stadtvertretung soll dann über Ergebnisse/Zwischenstände informiert werden.

 

Von Seiten der Fraktionen wird dem allgemein zugestimmt. Herr Lehrkamp lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

I.   Die Hansestadt Anklam

 

... begrüßt die Initiative des Amtes Anklam – Land Möglichkeiten einer künftigen Zusammenarbeit mit der Hansestadt Anklam zu sondieren. Grundsätzlich hält auch die Hansestadt Anklam eine Kooperation zwischen beiden Verwaltungen für zweckmäßig.

 

... ist unbeschadet einer gewünschten Zusammenarbeit mit dem Amt Anklam – Land bestrebt, auch künftig Sitz eines im Ergebnis der Kreisgebietsreform neu gebildeten Landkreises zu werden.  Eine Verknüpfung beider Aspekte oder gar der Versuch beides gegeneinander auszuspielen wäre unzulässig und nicht akzeptabel.

 

... erneuert ihre Bereitschaft, auf Wunsch des Amtes Anklam – Land über die Bereitstellung eines stadteigenen Grundstückes zur Nutzung als zentraler Sitz des Amtes Anklam – Land zu verhandeln.

 

 

  1. Die Hansestadt Anklam präferiert zunächst eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Strukturen beider Verwaltungen. Die Bearbeitung ausgewählter Verwaltungsleistungen nur an einer Stelle für beide Verwaltungen auf der Basis öffentlich-rechtlicher Verträge birgt für beide Seiten Einsparpotentiale und ist relativ schnell umsetzbar. Denkbar wäre beispielsweise eine Zusammenarbeit in den Bereichen Lohnberechnung, Kasse, Vollstreckung, Feuerwehr, Wirtschaftsförderung /Tourismus, Standesamt, Wohngeldberechnung. Eine derartige Zusammenarbeit könnte darüber hinaus Grundlage für eine spätere Kooperation auf höherer Stufe sein. Es wird vorgeschlagen eine Arbeitsgruppe aus Vertretern beider Verwaltungen zu bilden mit dem Ziel diesbezüglich Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten.

 

 

  1. Perspektivisch wäre auch eine Zusammenarbeit in einer gemeinsamen politischen Verwaltungseinheit denkbar. Der Spielraum diesbezüglich bedarf aber keiner Modelluntersuchung. In Frage käme vermutlich nur die Integration der Hansestadt Anklam in das Amt als geschäftsführende Gemeinde.

 

      Aus Sicht der Hansestadt Anklam ist der Zeitpunkt für ein derartiges Zusammengehen allerdings aus zwei wichtigen Gründen noch nicht reif.

 

      Der erste Grund liegt in der Gemeindestruktur des Amtes Anklam – Land begründet. Die Anzahl der Gemeinden des Amtes ist mit 28 fast drei Mal so groß, wie die mit 10 gemäß § 125 (3) K-V M-V für vertretbar gehaltene Gemeindeanzahl. Die Reduzierung der Gemeindeanzahl auf ein vertretbares Maß in Verantwortung des derzeitigen Amtes ist somit eine Voraussetzung für ein Zusammengehen mit der Hansestadt Anklam. Es gibt schlichtweg keinen Grund, warum sich die Hansestadt Anklam neben der Lösung eigener Probleme auch noch dieser Herausforderung stellen sollte.

 

      Der zweite Grund besteht darin, dass die Vorteile der Zusammenarbeit innerhalb eines Amtes erst in ca. 6 bis 8 Jahren voll zum Tragen kommen. Dann nämlich wird in beiden Verwaltungen ein erheblicher Anteil der Beschäftigten aus dem Dienst ausscheiden. Ein Zusammengehen beider Verwaltungen wäre dann ohnehin nicht nur nahe liegend sondern aus rationalen Gründen geradezu geboten. Derzeit  hieße ein Zusammengehen, dass die beiderseits auskömmlichen Personalbestände lediglich zusammengelegt werden. Spareffekte sind daraus nicht zu erwarten. Betriebsbedingte Kündigungen träfen die wenigen jüngeren gut ausgebildeten Mitarbeiter und würden damit zu einer Schwächung des Leistungsvermögens der Verwaltung insgesamt führen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Damit ist Vorlage einstimmig bestätigt.