|
|
Beschlussvorschlag:
I. Die Hansestadt Anklam
... begrüßt die Initiative des Amtes Anklam – Land Möglichkeiten einer künftigen Zusammenarbeit mit der Hansestadt Anklam zu sondieren. Grundsätzlich hält auch die Hansestadt Anklam eine Kooperation zwischen beiden Verwaltungen für zweckmäßig.
... ist unbeschadet einer gewünschten Zusammenarbeit mit dem Amt Anklam – Land bestrebt, auch künftig Sitz eines im Ergebnis der Kreisgebietsreform neu gebildeten Landkreises zu werden. Eine Verknüpfung beider Aspekte oder gar der Versuch beides gegeneinander auszuspielen wäre unzulässig und nicht akzeptabel.
... erneuert ihre Bereitschaft, auf Wunsch des Amtes Anklam – Land über die Bereitstellung eines stadteigenen Grundstückes zur Nutzung als zentraler Sitz des Amtes Anklam – Land zu verhandeln.
Aus Sicht der Hansestadt Anklam ist der Zeitpunkt für ein derartiges Zusammengehen allerdings aus zwei wichtigen Gründen noch nicht reif.
Der erste Grund liegt in der Gemeindestruktur des Amtes Anklam – Land begründet. Die Anzahl der Gemeinden des Amtes ist mit 28 fast drei Mal so groß, wie die mit 10 gemäß § 125 (3) K-V M-V für vertretbar gehaltene Gemeindeanzahl. Die Reduzierung der Gemeindeanzahl auf ein vertretbares Maß in Verantwortung des derzeitigen Amtes ist somit eine Voraussetzung für ein Zusammengehen mit der Hansestadt Anklam. Es gibt schlichtweg keinen Grund, warum sich die Hansestadt Anklam neben der Lösung eigener Probleme auch noch dieser Herausforderung stellen sollte.
Der zweite Grund besteht darin, dass die Vorteile der Zusammenarbeit innerhalb eines Amtes erst in ca. 6 bis 8 Jahren voll zum Tragen kommen. Dann nämlich wird in beiden Verwaltungen ein erheblicher Anteil der Beschäftigten aus dem Dienst ausscheiden. Ein Zusammengehen beider Verwaltungen wäre dann ohnehin nicht nur nahe liegend sondern aus rationalen Gründen geradezu geboten. Derzeit hieße ein Zusammengehen, dass die beiderseits auskömmlichen Personalbestände lediglich zusammengelegt werden. Spareffekte sind daraus nicht zu erwarten. Betriebsbedingte Kündigungen träfen die wenigen jüngeren gut ausgebildeten Mitarbeiter und würden damit zu einer Schwächung des Leistungsvermögens der Verwaltung insgesamt führen.
Sachdarstellung:
Vertreter des Amtes Anklam – Land haben der Verwaltung und dem Hauptausschuss der Hansestadt Anklam den Vorschlag unterbreitet, gemeinsam über Möglichkeiten einer engeren Kooperation nachzudenken. Sie berufen sich dabei auf den Beschluss des Amtsausschusses vom 26.5.2008 (Anlage 1).
Herr Lappat als verantwortlicher Vertreter des Innenministeriums hat sich mit seinem Schreiben vom 25.6.2008 zu dieser Beschlussvorlage (Anlage 2) noch vergleichsweise moderat geäußert. In einem Telefonat mit Herrn Dr. Butzke stellte er klar, dass es für ein Modellprojekt aus Sicht des Landes weder einen Bedarf noch eine finanzielle Beteiligung gibt. Seiner Auffassung nach ist perspektivisch die Einbeziehung der Hansestadt Anklam in die Entwicklung des Amtes Anklam – Land zwar durchaus sinnvoll. Allerdings hält er angesichts der diesbezüglich sehr überschaubaren gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten ein Modellprojekt für überzogen. Im Übrigen, so auch der Tenor seines Schreibens, stehe für das Amt Anklam - Land zunächst das Thema Optimierung der Gemeindestrukturen ganz oben auf der Tagesordnung.
Ein der Vorlage vorangegangener gleichlautender Entwurf wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 21.08.2008 beraten. Der Hauptausschuss hat dem Entwurf mit 7/0/0 Stimmen zugestimmt.