öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 22.05.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 18:15 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB2/020/2008 Jahresrechnung 2003 - Entlastung des Bürgermeisters | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Beteiligt: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | |||||
Bearbeiter/-in: | Miller, Sandra | |||||||
Herr Dr. Butzke informiert, dass der Rechtsbeistand der Hansestadt Anklam keine Möglichkeit im Rahmen einer Berufung sieht, hieran noch etwas zu ändern.
Zur Anfrage von Herrn Rusch bezüglich der entstandenen Kosten informiert er, dass der Verwaltung zurzeit lediglich die Rechnung des Rechtsbeistandes der Hansestadt Anklam über 336,- Euro vorliegt.
Es werden keine Anträge gestellt. Über die Beschlussvorlage wird abgestimmt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 61 Abs. 3 KV M-V dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2003 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Enthaltungen: | 3 |