Drucksache - FB2/020/2008  

Betreff: Jahresrechnung 2003 - Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.05.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 61 Abs. 3 KV M-V dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2003 die Entlastung zu erteilen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 wurde gemäß § 61 Abs. 3 KV M-V in der Stadtvertretersitzung am 28.10.2004 mit der Vorlage Fin/188/2004 beschlossen.

Dem Bürgermeister wurde die Entlastung für das Haushaltsjahr 2003 nur mit Einschränkungen erteilt, die den Erlass eines Regressbescheides und die Einleitung eines Verwaltungsgerichtsverfahrens zur Folge hatten.

 

Gegenstand dieses Verfahrens waren diverse Reisekostenabrechnungen, welche die Hansestadt Anklam Herrn Galander zunächst erstattete, diese jedoch auf Grund der Beanstandungen des Rechnungsprüfungsausschusses im Nachhinein von Herrn Galander in Gestalt eines Widerspruchsbescheides  vom 08.06.2005 zurückforderte. Dieser reichte daraufhin am 29.06.2005 Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald ein, über welche nunmehr in der Verhandlung am 08.04.2008 entschieden wurde. Mit Urteil vom 08.04.2008 wurde der Widerspruchsbescheid der Hansestadt Anklam vom Verwaltungsgericht Greifswald aufgehoben.

 

Die Hansestadt Anklam hat demnach keine rechtliche Grundlage sich die an Herrn Galander gezahlten Reisekosten erstatten zu lassen.

 

Siehe beiliegendes Urteil Aktenzeichen: 6 A 1357/05 vom 08.04.2008, Verwaltungsgericht Greifswald