Auszug - 2. Änderung Bebauungsplan 7 - 1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd - Ost" hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 14.05.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
FB1/167/2008 2. Änderung Bebauungsplan 7 - 1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd - Ost"
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

1
  1. FB1/167/2008

Durch die Ausschussmitglieder wird die schlechte Qualität der gescannten Stellungnahmen kritisiert. Dazu werden Erläuterungen gegeben.

Durch die Verwaltung wird der Vorschlag unterbreitet, dass zukünftig Abwägungen nur im Block abgestimmt werden sollen. Einzelabstimmungen sollen nur zur Anwendung kommen, werden Probleme bei der Abwägung erkennbar sind.

Hierzu ergab sich eine rege Diskussion.

Abstimmungsergebnis zur Verfahrensweise:

Abstimmungsergebnis Vorlage

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Blatt 1 – 35, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 2, Blatt 1 – 5, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
  4. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung keine schriftlichen Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0