Drucksache - FB1/167/2008  

Betreff: 2. Änderung Bebauungsplan 7 - 1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd - Ost"
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
14.05.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.05.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Blatt 1 – 35, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 2, Blatt 1 – 5, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
  4. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung keine schriftlichen Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hatte in der Sitzung am 31.05.2007 beschlossen, dass eine 2. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“ durch Änderung der Festsetzungen für das Baufeld 2.1 von bisher “Sondergebiet großflächiger Einzelhandel – Zweckbestimmung Möbelmarkt und Möbelproduktion“ in zukünftig „Gewerbegebiet“ vorgenommen wird.

 

Die Bekanntgabe des Termins zur öffentlichen Auslegung erschien am 09.01.2008 im Anklamer Stadtkurier. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 17.01. – 18.02.2008.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 21.01.2008 zur Abgabe einer Stellungnahme gesondert angeschrieben.

 

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise sowie die Abwägungsvorschläge sind als Anlagen der Vorlage beigefügt.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 zum Beschluss Ziffer 1: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen

 

Anlage 2 zum Beschluss Ziffer 2: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen