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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hatte in der Sitzung am 31.05.2007 beschlossen, dass eine 2. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“ durch Änderung der Festsetzungen für das Baufeld 2.1 von bisher “Sondergebiet großflächiger Einzelhandel – Zweckbestimmung Möbelmarkt und Möbelproduktion“ in zukünftig „Gewerbegebiet“ vorgenommen wird.
Die Bekanntgabe des Termins zur öffentlichen Auslegung erschien am 09.01.2008 im Anklamer Stadtkurier. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 17.01. – 18.02.2008.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 21.01.2008 zur Abgabe einer Stellungnahme gesondert angeschrieben.
Die eingegangenen Anregungen und Hinweise sowie die Abwägungsvorschläge sind als Anlagen der Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 zum Beschluss Ziffer 1: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
Anlage 2 zum Beschluss Ziffer 2: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen